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Nebahat Güçlü
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Frage von aslihan t. •

Frage an Nebahat Güçlü von aslihan t. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Güclü,
mich würde interessieren, wie Sie und Ihre Partei über die Kopftuchdebatte denken. Ist es keine Diskriminierung wenn das Kopftuchtragen in staatlichen Einrichtungen oder in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit verboten ist, aber andere religiöse Symbole (kruzifix) erlaubt sind. Sollte es Ihrer Meinung nach rechtlich gestattet oder untersagt werden, das Kopftuch in bestimmten Bereichen zu tragen?

Mit freundlichen Grüßen
Aslihan Turhan

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Turhan,

vielen Dank für Ihre Frage.
Ich persönlich vertrete in der Kopftuchdebatte die Meinung, dass es erlaubt sein muss, in staatlichen Einrichtungen und allen Bereichen der Öffentlichkeit ein Kopftuch zu tragen. Jede Frau muss meiner Ansicht nach das Recht haben, ein Kopftuch zu tragen, wenn dies aus ihrem freien Willen heraus geschieht. Der Zwang, das Kopftuch abzunehmen ist ebenso zu verurteilen wie der Zwang, ein Kopftuch zu tragen. Wichtig ist, dass jede Frau die Möglichkeit hat, sich mit dieser Frage selbstbestimmt auseinanderzusetzen und eigenständig eine Entscheidung zu treffen.
Auch in Bezug auf die Schule plädiere ich dafür, Religionsfreiheit zu gewährleisten und das Kopftuch zuzulassen, denn ein Kopftuchverbot käme hier einem Berufsverbot für die Betroffenen gleich.
Wir möchten im Gegenteil erreichen, dass mehr MigrantInnen in Bildungsberufen tätig sind, um gesellschaftliche Vielfalt auch in akademischen Berufsgruppen als Selbstverständlichkeit für Kinder sichtbar zu machen.
Die Schule muss in der Lage sein, Kinder insoweit zu kritischen und reflektierend denkenden Menschen zu erziehen, dass sie sich mit Kopftuch tragenden Lehrerinnen auseinanderzusetzen können und mögliche Konflikte im Dialog miteinander auszutragen.

Mit freundlichem Gruß,

Nebahat Güclü