
Antwort 04.05.2012 von Nancy Schmidt FDP
(...) Hieraufsollten die Gerichte und Betreuer achten. Sofern unter diesen engenVoraussetzungen dann eine Betreuung für alle Angelegenheiten angeordnetwird, halte ich die Rechtsfolge des Wahlrechtsausschlusses fürgeboten. (...)
