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Monika Brüning
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Frage von Detlef H. •

Frage an Monika Brüning von Detlef H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Brüning,

bitte erklären Sie mir, wie warum die geplante "Verschärfung" des Waffengesetzes nach dem Amoklauf von Winnenden nur sehr moderat ausfällt.
Bitte erklären Sie mir auch
- warum es weiterhin überhaupt erlaubt sein soll, als Sportschütze mit großkalibrigen Waffen zu schießen und
- warum es nicht künftig generell verboten wird, Waffen, die zu Sportzwecken vorhanden sind, zu Hause privat zu lagern.
Ich kann dies einfach nicht nachvollziehen.
Ich glaube, es gibt sehr viele Bürger, die genauso denken wie ich.
Meiner Ansicht nach muss die Abwehr von potenziellen Gefahren für Leib und Leben von Unschuldigen über ALLEM stehen.

Vielen Dank für eine klare Antwort von Ihnen

Detlef Hartmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hartmann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Waffenrecht.

Dieses Thema hat uns in den letzten Monaten intensiv beschäftigt. Angestoßen durch die bestürzenden Ereignisse von Winnenden im März 2009 hatten die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD in einem Brief an die Familien der Opfer zugesagt zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit im Zusammenhang mit legalen Schusswaffen zu erhöhen sei. Hierbei war den nachvollziehbaren Forderungen der Angehörigen der Winnenden-Opfer Rechnung zu tragen. Gleichzeitig war es wichtig, Jäger und Schützen, deren weit überwiegende Mehrheit einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Waffen pflegt, nicht unter einen Gesamtverdacht zu stellen und unangemessenen Belastungen oder Beschränkungen auszusetzen. Immerhin haben wir in Deutschland bereits eines der strengsten Waffengesetze weltweit.
Ich denke, dass wir mit den geplanten Änderungen des Waffenrechtes eine praxistaugliche Lösung gefunden haben mit der wir beiden Seiten gerecht werden können. Im Mittelpunkt der Änderungen standen die von Ihnen angesprochenen Aufbewahrungsvorschriften. Waffenbesitzer müssen nun nachweisen, dass die Waffen vorschriftsmäßig aufbewahrt und weggeschlossen sind. Bei Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung kann wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis eingeleitet werden. Zudem wird durch eine Änderung des § 36 Absatz 3 Satz 1 WaffG zukünftig verlangt, dass bei Antragstellung für eine Waffenbesitzerlaubnis die Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung bei der Behörde nachgewiesen werden. Aus der "Holschuld" der Behörde wird nun eine "Bringschuld" des Antragsstellers.
Insgesamt haben wir durch die jetzigen Anpassungen auf aktuelle Entwicklungen reagiert und so die öffentliche Sicherheit weiter verbessert. Wir haben hierbei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und den Interessen von Schützen und Jägern geachtet. Trotzdem sollte uns allen bewusst sein, dass Vorkommnisse, wie das in Winnenden, auch durch noch so perfekte Gesetze nicht völlig ausgeschlossen werden können. Auch in Zukunft kommt es in erster Linie auf das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Waffenbesitzers an.
Ich hoffe, Ihnen meine Meinung näher gebracht und Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Brüning