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Frage von Stephanie A. •

Frage an Miriam Gruß von Stephanie A. bezüglich Frauen

Hallo,

ich bin eine Augsburger Studentin, die monatlich 475,- BaföG bekommt. Dazu beziehe ich noch 600,- Studienkredit. Davon lebe ich. Und das Geld werde ich, sobald ich berufstätig bin, mit Zinsen zurück zahlen. Ab dem 1.10. werde ich wegen der Geburt meiner kleinen Tochter 1-2 Urlaubssemester wegen Kindeserziehung einlegen. In der Zeit werde ich Hartz IV beziehen, weil Urlaubssemester nicht mit BaföG/Studienkredit gefördert werden.

Jetzt meine Frage: WARUM soll ich jetzt auf das Elterngeld verzichten müssen? Ich brauche das Geld. Oder glauben Sie, dass ich als Studentin irgendwelche Rücklagen angespart habe, um die ganzen wichtigen Anschaffungen zu machen, die im ersten Lebensjahr notwendig sind?

Wie kommen Sie darauf, dass das Streichen des Elterngeldes für Hartz IV-Empfänger sozial vertretbar ist? Ich bin noch in der Ausbildung, konnte also vorher noch gar nicht arbeiten.

Warum sollen Frauen wie ich jetzt dafür bestraft werden, dass sie während des Studiums ein Kind bekommen?

Bitte um Antwort.

mit freundlichem Gruße,

Stephanie Anger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Anger,

vielen Dank für Ihre Mail. Das Elterngeld ist als Lohnersatzleistung vor drei Jahren eingesetzt worden, um Eltern, die vorher berufstätig waren, den Ausfall des Einkommens teilweise zu ersetzen. Eine Grundsicherung im Bedarfsfall wie bei Ihnen muss meiner Meinung nach unabhängig davon betrachtet werden. Die Bundesregierung hat im Übrigen den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die Hartz-IV-Regelsätze insgesamt neu zu strukturieren. Das wegfallende Elterngeld würde dann mit einem neuen Regelsatz verrechnet. Die Grundsicherung für Sie und Ihr Kind wird dann natürlich gewährleistet sein.

Die FDP hatte für eine Situation wie bei Ihnen bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein so genanntes Baby-BAföG gefordert. Dafür könnte man als Sofortmaßnahme im Rahmen der bestehenden Ausbildungsförderung für junge Menschen ein Baby-BAföG einführen, wonach jeder Mutter, die BAföG bezieht, die Möglichkeit eingeräumt wird, anstelle des jetzt vorgesehenen Darlehensteilerlasses nach Abschluss des Studiums für die Dauer ihres BAföG-Bezugs eine Zulage von 280 Euro im Monat (Baby-BAföG) zu beziehen. Gleichzeitig wollen wir uns bei den Hochschulen, Ländern und Gemeinden für einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung an Hochschulen bzw. an Hochschulstandorten einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Miriam Gruß, MdB