Portrait von Michael Naumann
Antwort von Michael Naumann
SPD
• 16.01.2008

(...) Wir brauchen in Hamburg starke Sicherheitsbehörden, aber die Anzahl der Hamburger Polizisten schrumpft: Der CDU-Senat hat die Ausbildung des Polizeinachwuchses um fast 400 Anwärter gekürzt und schließt vier komplette Polizeikommissariate. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen Gewalt nicht hinnehmen und hart gegen Waffen durchgreifen: Dem zunehmenden Einsatz von Messern bei Gewaltdelikten werden wir eine umfassende, konsequente Entwaffnungsstrategie entgegensetzen und das Waffenrecht durch Verkaufs- und Besitzrestriktionen weiter verschärfen und konsequent durchsetzen. (...)

Portrait von Michael Naumann
Antwort von Michael Naumann
SPD
• 04.02.2008

(...) Wie Frau Ernst Ihnen mitgeteilt hat, resultiert die Einrichtung der evangelischen Schule aus dem großen und dauerhaften Engagement Blankeneser Eltern und der örtlichen Kirchengemeinde. Diese Schule, die als Gesamtschule in 13 Jahren zum Abitur führen soll, wird behinderte und nichtbehinderten Kinder gemeinsam unterrichten. Dies kann ich nur begrüßen und finde es unterstützenswert. (...)

Frage von Heiner F. • 08.01.2008
Portrait von Michael Naumann
Antwort von Michael Naumann
SPD
• 16.01.2008

(...) auch ich sehe die Situation in den Altonaer Grünanlagen durchaus skeptisch: ungepflegte Grünanlagen, unsachgemäßer Umgang mit historischen Ensembles, wirtschaftliche Verwertung von Teilen von Parks ohne ausreichende Berücksichtigung des historischen Umfeldes - diese Entwicklung geht zum Teil auf das Konto fehlender personeller und finanzieller Ausstattung der zuständigen Fachverwaltung, aber auch der kürzlich erfolgten Umorganisation, die zu einer Verringerung der fachlichen Qualifikation sowie zu einer Unterordnung der Grünbelange unter andere Interessen geführt hat. (...)

Portrait von Michael Naumann
Antwort von Michael Naumann
SPD
• 16.01.2008

(...) ich bin kein Jurist, aber rechtskundige Menschen haben mir erläutert, dass der "Rechtsanspruch" Vattenfalls auf Erteilung der Genehmigung für das Kraftwerk Moorburg sich aus §4 des Bundesimmisionsschutzgesetz (BImschG) in Verbindung mit den §§ 6 und 5 BImSchG ergibt. Nach §6 BImSchG ist die Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage nach §4 zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die vorgeschriebenen umweltrechtlichen Pflichten des Betreibers (§§ 5 und 7 BImSchG) eingehalten werden und andere öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen. (...)

E-Mail-Adresse