
(...) Die von Ihnen erwähnten Rechtshoheiten befinden sich allerdings nach wie vor vollumfänglich bei der Bundesrepublik Deutschland. Deutschland ist nach wie vor souverän, muß aber solche Regelungen akzeptieren, in die es vorher durch seine Zustimmung zu den EU-Verträgen eingewilligt hat. Dadurch, dass durch den Lissabon-Vertrag das Prinzip der Mehrheitsentscheidung ausgeweitet wird, kann Deutschland natürlich auch überstimmt und gegen die deutsche Position können Verordnungen oder Richtlinien angenommen werden. (...)