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Antwort von Melanie Huml
CSU
• 25.11.2008

(...) Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll ein Instrument sein, um vor allem eine Verbesserung der Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Es ist geplant, dass die eGK neben den verpflichtenden Anwendungen (Familienname und Vorname, Geburtsdatum, Krankenversichertennummer, Zuzahlungsstatus, elektronisches Rezept) auch freiwillige Angaben des Versicherten wie Notfalldaten, Arzneimitteldokumentation, Patientenquittung oder ein eigenes Patientenfach enthält. (...)

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