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Max Straubinger
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Frage von Marianne F. •

Frage an Max Straubinger von Marianne F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Straubinger,

herzlichen Dank dafür, dass Sie mir persönlich geantwortet haben.
Sie ahnen sicher, dass mich Ihre Antwort nicht zufriedenstellt.

Leider gehen auch Sie - wie so viele - von der Annahme aus, dass nur Kinder mit einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen werden.
WENN dies tatsächlich so wäre, hätte ich zu diesem Thema nie eine Petition an den Deutschen Bundestag geschickt (s. http://www.forum-elternunterhalt.de ).

Die Einkommensgrenze von 100.000 € gilt nur für die sog. Grundsicherung für dauernd Erwerbsunfähige und im Alter. Mit Grundsicherung lässt sich jedoch allenfalls(!) ein minimaler Anteil der Pflegeheimkosten abdecken. Die ungedeckten Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten übernehmen die Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII. Hierfür haften die Kinder mit ihrem Einkommen und Vermögen – und zwar bereits bei unterdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen. Ich kann Ihnen als Nachweis gerne entsprechende Gerichtsurteile nennen.

Sie schrieben mir:
"Ohne die generelle Einbeziehung der Kinder würde sich die Anzahl der Anspruchsberechtigten bei der Sozialhilfe drastisch erhöhen und dies würde wiederum zu Lasten der Allgemeinheit führen. Es wäre sozialpolitisch nicht vertretbar, dass Vermögende oder sehr leistungsfähige Kinder nicht von ihren bedürftigen Eltern zum Unterhalt herangezogen werden könnten. Manchem Missbrauch wäre damit Tür und Tor geöffnet!"

Meine konkreten Fragen:
1) Ab welchem Einkommen sehen Sie Kinder als „vermögend oder sehr leistungsfähig“ an?
2) Meinen Sie nicht, dass die geltenden Gesetze ausreichen, um Sozialleistungsbetrug auszuschließen?
3) Sollte Solidarität nicht auch INNERHALB der Generationen stattfinden?
Ist es sozial, dass Kinder, deren Eltern reich, verstorben oder nicht pflegebedürftig sind, nicht das allgemeine Risiko der immensen Pflegekosten tragen müssen?

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Fruhmann

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