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Frage von Holger H. •

Frage an Max Stadler von Holger H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

der Deutschlandfunk berichtete gerade über ein neues Geschäftsmodell in Indien. Ein erstes Gefängnis hat jetzt Häftlingen Computerschulungen zukommen lassen. In der Folge sollen nun von den Häftlingen Datenbestände am PC verarbeitet werden. Unter der Überschrift: „Tütenkleben war einmal“ erteilen künftig Firmen aus aller Welt dem Gefängnis Aufträge zur Verarbeitung eigener Datenbestände.

Meine Frage: Wie verhindert der Gesetzgeber, dass Daten aus Deutschland, durch deutsche oder internationale Firmen, in indische Gefängnisse für verbrecherische Unternehmungen genutzt werden können?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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