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Max Stadler
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Frage von Kevin W. •

Frage an Max Stadler von Kevin W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stadler,

zuerst einmal ein großes Lob an ihr Engagement zum Thema "Internetsperre"! Es hat mich beeindruckt, dass es noch einige Bundestagsabgeordnete gibt, die Juristen sind UND noch das, was man als Jurist lernt richtig anwenden kann. Da ich selber Student der Rechtswissenschaften bin, konnte ich alle ihre Argumente gut nachvollziehen.

Nun zu meiner Frage. In wie weit sehen sie die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG? Anscheinend gab es ja einen Formfehler bzgl. der Lesungen des Gesetzes bzw. der verschiedenen Gesetze. Man könnte diesen ja leicht heilen, indem man das Gesetzgebungsverfahren nachträglich formgerecht "wiederholt" (Berichtigen Sie mich bitte, falls ich falsch liege).

Doch um zu meiner Frage zurückzukommen. In wieweit sehen Sie Erfolgschancen einer Verfassungsbeschwerde gemäß dem Fall das Gesetzgebungsverfahren wäre formgerecht eingehalten worden?

Danke schonmal für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Kevin Wrobel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wrobel,

vielen Dank für Ihre anerkennenden Worte.

Nach meiner Information planen eine Reihe von Personen Verfassungsbeschwerden gegen das Zugangserschwerungsgesetz.

Die Erfolgsaussichten vorherzusagen, ist jedoch bei Verfassungsrechtsstreitigkeiten nie einfach und bedarf noch einer sorgfältigen Prüfung.

Von den parlamentarischen Abläufen her fand ich das Vorgehen, zwischen erster und zweiter/dritter Lesung das Gesetz sozusagen "auszuwechseln", für zumindest äußerst ungewöhnlich. Wie dies juristisch einzuordnen ist, wird man sehen.

Hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz haben mehrere Sachverständige in der Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses die plausibel begründete Meinung vertreten, dass die Materie in die Zuständigkeit der Länder falle; die Bundesregierung beruft sich dagegen auf eine "Annexkompetenz". Dies ist auf alle Fälle ein Punkt, der das Verfassungsgericht beschäftigen wird.

Zur materiellen Vereinbarkeit mit den Grundrechten möchte ich jetzt nicht öffentlich spekulieren. Ich bitte hierfür um Verständnis, denn dazu werden die eventuellen Beschwerdeführer sicherlich erst einmal sachkundigen Rat einholen, dem ich nicht vorgreifen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler