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Frage von Andreas B. •

Frage an Max Stadler von Andreas B. bezüglich Innere Sicherheit

Zu dem Gesetzesentwurf von Ursula van der Leyen, wird im Moment ja viel diskutiert. Hier drei kurze Fragen an Sie:

1. Wäre es nicht sinnvoll im Zuge von "Checks and Balances"
Kontrollinstanzen in das Gesetz einzubauen, anstatt dem BKA hier umfassende Macht zu geben?
Wenn ja wie sollten diese Kontrollmechanissmen aussehen?

2. Ich nehme an, dass Sie auch vorrangig möchte dass die Täter verurteilt werden. Dies könnte man bezwecken, in dem nur Inhalte ausserhalb der EU gesperrt würden. Wie stehen Sie dazu, nur Internetseiten aus Ländern, wo der staatliche Zugrif nicht möglich ist zu filtern?

3. Bisher soll diese Sperre nur für gewerbliche Netzwerke gelten, dies heißt, dass staatliche Netzwerke nicht gefiltert würde. Wäre es nicht besser im Zuge eines umfassenden Schutzes auch staatliche Netzwerke (Schulen, Unis, Behörden, Polizei etc...) zu filtern?

Vielen Dank schon im Vorfeld für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Baier

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Baier,

vielen Dank für Ihre drei Fragen, die ich kurz wie folgt beantworten möchte:

1. Es ist ein Hauptkritikpunkt der FDP an dem Gesetzentwurf, dass dem BKA die Befugnis gegeben werden soll, Sperrlisten zu erstellen. Wenn überhaupt, müßte man sich an anderen Vorbildern aus dem Jugendschutz orientieren und beispielsweise eine mit Vertretern verschiedener Gruppierungen besetzte Kommission definieren.

2. Diese Lösung wäre zumindest besser als die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Lösung. Selbstverständlich ms es vorrangig darum gehen, die Täter zu bestrafen.

3. Die Frage stellt sich dann nicht, wenn man dem Gesetzentwurf in der vorgesehenen Fassung ohnehin nicht zu folgen vermag.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler, MdB