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Matthias Zimmer
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Frage von Heinz O. •

Frage an Matthias Zimmer von Heinz O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Zimmer,

vielen Dank für Ihre Antwort, mit der ich jedoch nicht einverstanden bin.
Im heutigen Sinne hatte Jesus zumindest kein Erwerbseinkommen, zu welchem er aber aufgrund seiner angeblichen Fähigkeiten (z.B. Wasser in Wein verwandeln) ohne weiteres hätte selbst sorgen können und daher wahrscheinlich von Ihnen auch zu 100% sanktioniert worden wäre.
Hinsichtlich Ihrer Wahrnehmung des Bundesverfassungsgericht ist es nun wirklich nicht so, dass das BVerG Sanktionen befürwortet, ganz im Gegenteil, heißt es im dem Grundsatzurteil vom 18.07.2012:
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2)
Und weiter:
Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012 (AsylbLG), Abs- Nr. 120

Das gilt natürlich auch für die ALG II-Regelleistungen, die ja das Existenzminimum darstellen, welches von der Höhe ja auch als verfassungswidrig gilt, weshalb das BVerG sich damit auch noch beschäftigen muss (Az. 1 BvL 12/12).

Warum wird dies immer noch ignoriert?

Und wozu diese Zwangsmaßnahmen, wenn klar ist, dass auf 9 AL lediglich ein Arbeitsplatz kommt (der zudem meist befristet und prekäre bezahlt wird)?
Dieser Trend, der Automatisierung u. Rationalisierung, der insbesondere bei
Konzernen weiter anhält (siehe Siemens RWE, etc., etc.) wird weitergehen,
so dass noch weniger Arbeitsplätze zur Verfügung stehen werden.
Warum werden die Betroffenen, die ALLE unter den Sanktionen als "Damoklesschwert" leiden und in Angst versetzt werden, dafür dann auch noch bestraft, wenn sie aus der Praxis immer wieder erfahren müssen, dass die Bewerbungen sinnlos und erfolglos sind und bleiben werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Onasch,

ich finde es etwas anstrengend, wenn ich mein zentrales Argument, die Sanktionen verstoßen nicht gegen die Menschenwürde, immer wieder neu ausführen muss. Deswegen im Wege des Copy and Paste meine Antwort an Sie aus der letzten Anfrage:

"Deswegen ist es auch unstreitig zulässig, jemandem, der sich der Mitwirkung entzieht, Leistungen zu kürzen. Wenn er seine Mitwirkung im Wissen um die Konsequenzen verweigert, liegt eben kein Fall des Verstoßes gegen die Menschenwürde vor, wenn ihm dann Leistungen gekürzt werden. Er hat auf Leistungen verzichtet. Gegen die Würde verstieße es aber, ihm gegen seinen Willen die Leistungen aufzudrängen."

Nun mag es Menschen geben, die sagen: "Ich habe aber doch nicht verzichtet. Aber mitwirken will ich trotzdem nicht, auch nicht arbeiten." Dem kann ich nur entgegen halten: "Das darf er. Es gibt aber kein Recht, sich von der Gemeinschaft aushalten zu lassen. Im Gegenteil: Eine solche Überzeugung wäre zutiefst gemeinwohlschädlich."

Ihre Ansicht, die Regelleistungen seien verfassungswidrig, trifft nicht zu; das BVerfG hat in seiner Entscheidung 2010 die Berechnung als intransparent gerügt, die Höhe aber nicht beanstandet. Gerügt wurde vor allem, dass Kinder nur pauschaliert veranlagt werden, ohne ihre besonderen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Das haben wir durch das Bildungs- und Teilhabepaket behoben.

Mir ist sehr wohl bekannt, dass es eine breite Auseinandersetzung bei den Sanktionen und der Höhe gibt. Ich kann nur sagen: Ich will in keinem Staat leben, in dem derjenige, der nicht arbeiten will, auch noch einen Anspruch gegen diejenigen haben, die dies tun und ihre Familien zu ernähren haben. Ich will nicht, dass der Ehrliche der Dumme ist. Ich will nicht "Null Bock" staatlich subventionieren, auch wenn sie noch so gravitätisch aufgeplustert mit dem Argument der Menschenwürde daher kommt. Das alles ist für mich eine Frage der Leistungsgerechtigkeit.

Was Sie zu Jesus sagen, lässt in mir den Wunsch erstarken, dass wenigstens einmal der Heilige Geist seine segensreiche Wirkung entfalten möge, damit Sie mir bitte nicht wieder einen solchen Unfug schreiben. Ansonsten denke ich, sind die Argumente bekannt und zur Genüge ausgetauscht.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Matthias Zimmer