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Antwort 21.09.2021 von Matthias Stulz FREIE WÄHLER

Wenn das Ergebnis zwei Endprodukte sind, bei denen das eine frei von Radioaktivät ist und das andere die Radioaktivät "quasi komprimiert" enthält. Sehe ich wenig Gründe die gegen ein solches Verfahren sprechen würden.