Portrait von Matthias Möhle
Matthias Möhle
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Matthias Möhle zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Heinrich B. •

Frage an Matthias Möhle von Heinrich B. bezüglich Familie

Halten Sie folgende Praxis für gerecht:

In einer Familie verzichtet ein Elternteil zugunsten dreier Kinder auf Erwerbstätigkiet und damit auf Einkommen. Es werden daher keine Rücklagen für die private Altersvorsorge gebildet.
Im späteren Pflegefall werden die Kinder zur Zahlung herangezogen.
Für denjenigen der keine Kinder hat und keine Rücklagen bildet, zahlen im Pflegefall die Kinder der o.g. Familie ebenfalls (anteilig).

Haben Sie Vorstellungen, diese Regelungen zu ändern?

Portrait von Matthias Möhle
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Boes,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich auf www.kandidatenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Sie treffen einen in meinen Augen sensiblen politischen Punkt. Nach §1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Verwandte in gerade Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Der Verwandtenausdruck ist Ausdruck einer auf familiärer Bindung beruhenden Mehr-Generationen-Solidarität und von jeher ein grundlegendes Strukturelement der Institution Familie als einer lebenslangen Beistandsgemeinschaft. §1601 BGB gibt deshalb nicht nur dem Kind gegen die Eltern, sondern auch den Eltern gegen das Kind einen Anspruch auf Unterhalt.

Unabhängig der gesetzlichen Regelung ist es jedoch oft so, dass Kinder von Senioren Angst davor haben, irgendwann für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen zu müssen, während sie ihre eigene Familie versorgen müssen. Auf der anderen Seite haben die Senioren Angst, ihren Kindern finanziell zur Last zu fallen. Hier sehe ich durchaus Handlungsbedarf. Dieses Problem anzugehen ist allerdings Sache des Bundes. Da ich für den Niedersächsischen Landtag kandidiere, werde ich keine Möglichkeit haben, bundespolitisch aktiv an der Änderung und Ausgestaltung von Bundesgesetzen mitzuwirken. Ich möchte Ihnen daher ans Herz legen, sich an den für Ihren Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Möhle