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Matthias Czech
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Frage von Martin F. •

Frage an Matthias Czech von Martin F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Czech,

der Naturschutzverein Gesellschaft für ökologische Planung (GÖP e.V.) aus Hamburg hat ein Konzept entwickelt, wie ein UNESCO-Biosphärengebiet mitten in Hamburg entstehen könnte:

http://www.naturschutzverband-goep.de/ns/Biosph%C3%A4re.htm

Die Senatorin Blankau und der SPD-Senat lehnen dieses Konzept ab:

http://www.bergedorfer-zeitung.de/printarchiv/vier-und-marschlande/article137223854/Senatorin-lehnt-Biosphaerenreservat-ab.html

Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Fleischhauer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

ich begrüße grundsätzlich alle Initiativen die Hamburger Naturschutzgebiete zu sichern und auszubauen und die ökologischen Qualitäten unserer Stadt zu verbessern. Von daher ist die Idee ein Biosphärenreservat auf Hamburger Gebiet einzurichten eine spannende Überlegung. Ich denke allerdings, dass das Konzept des Naturschutzverbandes GÖP nicht zielführend und umsetzbar ist. Dies möchte ich erläutern.

Die UNESCO definiert Richtlinien für ein Biosphärenreservat und das Bundesnaturschutzgesetz konkretisiert diese als:

1. Das Gebiet soll sich aus einer Reihe verschiedener ökologischer Systeme zusammensetzen, die für bedeutende biogeographische Systeme repräsentativ sind, einschließlich abgestufter Formen des Eingriffs durch den Menschen;

2. das Gebiet soll für die Erhaltung der biologischen Vielfalt von Bedeutung sein;

3. das Gebiet soll die Möglichkeit bieten, Ansätze zur nachhaltigen Entwicklung auf regionaler Ebene zu erforschen und zu demonstrieren;

Biosphärenreservate sind nach § 25 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die

1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind,

2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen,

3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und

4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.

Der Vorschlag des GÖP umfasst in den Bezirken Harburg, Bergedorf, Mitte und Altona praktisch alle elbnahen und unbebauten Gebiete. Darunter auch kleinteilige Gebiete wie z.B. in Harburg den Harburger Stadtpark und den Engelbek-Verlauf. Ziel eines Biosphärenreservates sollte es sein, möglichst die ökologische Qualität des gesamten Gebietes auf dem Status quo zu erhalten bzw. zu verbessern. Würde man dies für das von der GÖP vorgeschlagene Gebiet umsetzen, so würde insbesondere der Absatz 3 des Naturschutzgesetzes die Möglichkeiten der Stadtentwicklung stark einschränken. Es wäre kaum noch möglich größere Flächen für Industrie, Logistik und Gewerbe bereitzustellen.

Politik ist immer auch ein abwägen der verschiedenen Interessen. Bei einer so umfangreichen Ausweisung eines Biosphärenreservates wären hier die Optionen stark eingeschränkt. Ich könnte mir gut vorstellen, in Abstimmung mit Anwohnern, Landwirten und Tourismus, Gebiete im Alten Land oder den Vier- und Marschlanden einzurichten, die den Kriterien eines Biosphärenreservates entsprechen. Ich fürchte aber, diese wären dann zu klein, als dass sie als Biosphärenreservat anerkannt würden. Ich sehe daher ein Biosphärenreservat in Hamburg sehr skeptisch.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Matthias Czech

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