(...) nicht jedes Verwaltungshandeln erfordert die Schriftform. Insofern bedarf es bei der Aufnahme in die Sperrliste keines schriftlichen Verwaltungsaktes mit Rechtsbehelfsbelehrung. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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