(...) Auf Grund der Gewaltenteilung in der Demokratie kann ich weder Einfluss auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch auf das weitere berufliche Schicksal von Herrn Nobbe nehmen: Beides sind Angelegenheiten der unabhängigen Justiz, die sich gegen eine Einflussnahme von Bundestagsabgeordneten – aber auch die des Bundesjustizministeriums – mit Recht verwahren würde. (...)
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