
(...) Auf Grund der Gewaltenteilung in der Demokratie kann ich weder Einfluss auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch auf das weitere berufliche Schicksal von Herrn Nobbe nehmen: Beides sind Angelegenheiten der unabhängigen Justiz, die sich gegen eine Einflussnahme von Bundestagsabgeordneten – aber auch die des Bundesjustizministeriums – mit Recht verwahren würde. (...)