
(...) nach meiner Auffassung ist ein gesetzlicher Umgang mit Drogen an der Frage der Gefährdung von Konsumenten und der Wirksamkeit gesetzlicher Verbote, Ahndung, Strafverfolgung....zu prüfen. Die gesetzlich beinahe (Jugendschutzgesetz) unbewehrte Freigabe von Alkohol trotz negativer Folgen von Alkoholmissbrauch erscheinen mir als nicht ausreichende Begründung, weitere, schädigende Drogen freizugeben. (...)