
(...) Zu Ihrem herangezogenen Vergleich zwischen Alkohol und den dem Betäubungsmittelrecht unterstellten Substanzen bestehen wesentliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Alkoholische Getränke sind nicht in erster Linie Rauschmittel und unterscheiden sich daher von den in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Substanzen. (...)