(...) Die Ärzte sind also an der Aushandlung der finanziellen Bedingungen ihrer ärztlichen Tätigkeit immer beteiligt und können ihren Bedarf in die entsprechenden Gremien einbringen. Dazu kommt, dass die Erstverordnung von Arzneimitteln auf Cannabisbasis durch die Krankenkasse zu genehmigen ist. Die Genehmigungsanträge sind laut Gesetz nur in begründeten Ausnahmefällen von der Krankenkasse abzulehnen. (...)
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