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Frage von Patrick N. •

Frage an Marina Kermer von Patrick N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Kermer ,

bitte erklären Sie mir : Warum haben Sie dem Tarifeinheitsgesetz zugestimmt , von den Sie sicher wissen daß es aller Wahrscheinlichkeit nach verfassungswidrig ist ? Entspricht dieses Gesetz den " Grundwerten " der SPD ?

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Nitsch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nitsch,

vielen Dank für Ihre Frage vom 23.05.2015.

Ich hatte Ihnen in der Antwort zu Ihrer vorherigen Frage mitgeteilt, dass ich mich zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Tarifeinheit vor der Abstimmung informieren würde. Im Laufe der parlamentarischen Beratung wurden meine Bedenken ausgeräumt und ich habe daher dem Tarifeinheitsgesetz zugestimmt.

Bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtshof 2010 war der Grundsatz "Ein Betrieb- ein Tarifvertrag" geltendes Recht. Für jede Beschäftigtengruppe soll nur ein Tarifvertrag gelten und so die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gesichert und gestärkt werden. Durch das beschlossene Gesetz wird dieser Zustand wiederhergestellt.

Das Gesetz möchte gewerkschaftliche Arbeit nicht behindern, sondern klare Zuständigkeiten schaffen. Es geht darum, dass gleiche Arbeit im Betrieb gleich bezahlt wird und unter gleichen Bedingungen geleistet wird. Es geht um die Solidarität der Beschäftigten untereinander. Zunächst sollten die Interessen aller Arbeitnehmer gebündelt werden, damit gegenüber dem Arbeitgeber mit gemeinsamen Zielen und einer gemeinsamen Strategie aufgetreten werden kann.

Die Tarifeinheit ist nur ein letztes Mittel zur Stärkung der Tarifgemeinschaft. Das Mehrheitsprinzip wird nur dann angewendet, wenn es den Tarifvertragsparteien nicht gelingt, durch autonome Entscheidungen Kollisionen zu vermeiden, zum Beispiel im Rahmen einer Tarifgemeinschaft.

Ich teile daher Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales sah der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und ausgewiesene Staatsrechtswissenschaftler, Hans-Jürgen Papier, keinen Missbrauch des parlamentarischen Gestaltungsspielraums. Der Gesetzgeber könne grundsätzlich eine Regelung der Tarifeinheit in verfassungsrechtlich zulässiger Weise treffen. Darüber hinaus wurde die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes vom Bundesarbeitsministerium, dem Bundesjustizministerium und dem Bundesinnenministerium im Vorfeld eingehend geprüft.

Die Verfassungswidrigkeit kann letztendlich nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Da mehrere Gruppen angekündigt haben, den Klageweg zu beschreiten, wird das höchste deutsche Gericht dazu eine finale Entscheidung treffen.

Wenn Sie noch Bedenken haben, können wir diese Punkte in einem persönlichen Gespräch klären. Meine Kontaktdaten finden Sie unter www.marina-kermer.de .

Mit freundlichen Grüßen

Marina Kermer, MdB