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Marieluise Beck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Pete O. •

Frage an Marieluise Beck von Pete O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Beck,

Sie schreiben in Ihre Begrüßung, oder was das genau darstellt,

"Wir Grüne treten seit unserer Gründung für Volksentscheide ein. Da aber für eine Grundgesetzänderung eine 2/3 Mehrheit im Parlament nötig ist, bedarf es eines langen Atems."

Doch erstens hat Joschka Fischer seiner Zeit gar ohne Volksentscheid die Einführung zum Euro mit unterstützt und sagte in einem späteren interview gar, hätten wir das Volk befragt, gäbe es den Euro heute gar nicht - ist das nicht ein gar geradezu diktatorischer Zug ?

Und zweitens, Sie sagen, man bräuchte eine 2/3 - Zustimmung des BT für eine GG-Änderung - nun das stimmt, doch ist der Volksentscheid doch eigentlich gar GGlich durch den Art. 20 Abs. 2 vorgeschrieben, oder wie sonst soll "alle" "Macht" "vom Volke" aus gehen können, wenn der Volksentscheid nicht einmal durchgeführt wird. Also sind nicht die Formen, wie seit Jahrzehnten Gesetze erlassen werden eigentlich gar "verfassungswiedrig".....? (obschon wir ja laut Art. 146 noch gar keine Verfassung haben !)

Mit freundlichem Gruß
Ording

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ording,

vielen Dank für Ihre Frage.
Wir Grüne setzen uns für mehr Bürgerbeteiligung auch auf Bundesebene ein. Wir haben daher - wie in vorherigen Legislaturen auch - einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene eingebracht. Auf Landesebene gibt es diese Möglichkeiten bereits. Für unseren Gesetzentwurf benötigen wir allerdings die 2/3-Mehrheit des Bundestages, da hierfür das Grundgesetz geändert werden muss. Die Fraktion der CDU/CSU ist die einzige, die sich vehement gegen eine Grundgesetzänderung stellt.
Zu dem von Ihnen erwähnten Artikel 20 des Grundgesetzes: Im Grundgesetz ist das Demokratieprinzip verankert. Wie das Volk dieses Recht ausübt, regelt das Grundgesetz aber auch: nämlich durch Wahlen und Abstimmungen. Abstimmungen sind aber nur für Artikel 29 (Länderneugliederung) und für den von Ihnen erwähnte Artikel 146 (Neue Verfassung) vorgesehen. Wenn wir darüber hinaus Volksbegehren und Volksentscheide durchführen wollen, müssen wir das Grundgesetz erweitern. Hierfür benötigen wir wie bereits erwähnt eine 2/3-Mehrheit im Bundestag. Wir werden auch in den nächsten Wahlperioden entsprechende Gesetzentwürfe einbringen und weiter uns für Bürgerbeteiligung auf Bundesebene einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Marieluise Beck