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Maria Michalk
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Frage von Hans D. •

Frage an Maria Michalk von Hans D. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Frau Michalk,

Sie haben am 28.06.13 in Ihrer Bundestagsrede den Rentenklau an uns DDR-Flüchtlingen verteidigt. Sie schlugen mit Herrn Vaatz sozusagen in eine Kerbe. Deshalb möchte ich Ihnen eine Frage stellen. Wie Sie wohl wissen, kämpfen die Mitglieder unserer "Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge (iedf)" schon seit etwa 20 Jahren, zunächst als Einzelkämpfer, seit dem Jahr 2008 als eingetragener Verein, gegen eine unge- setzliche rententechnische Rückführung von DDR-Flüchtlingen aus dem Geltungs- bereich des Fremdrentengesetzes (FRG) in den des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG). Betroffen sind alle Flüchtlinge ab Geburtsjahrgang 1937, die der DDR vor dem Mauerfall im Jahre 1989 den Rücken kehrten. Mit dieser rententechnischen Rückführung strebt Ihre Regierungskoalition eine angebliche Gleichstellung mit den ehemaligen DDR-Bürgern, die im Land blieben, an. Mit dieser Maßnahme wird aber gleichzeitig die Gleichstellung der betroffenen DDR-Flüchtlinge mit den Altbundesbürgern, die uns das FRG garantiert, besei- tigt. Frau Michalk, meinen Sie nicht, dass man, um eine wahrhafte und gerechte Gleichstellung zu erreichen, den DDR-Flüchtlingen zunächst die seinerzeit von der Bundesregierung verbindlich zugesagte und obendrein durch das Grundgesetz geschützte Rente nach dem FRG zurückgeben muss? Und meinen Sie nicht auch, dass man dann auch den im Lande gebliebenen "Bür- gern des Beitrittsgebietes" genau eben diese Rente auch geben muss? Das könnte alles gleichzeitig und vor Allem zeitnah geschehen, aber erst dann wären die Ungleichbehandlung und damit auch die Ungerechtigkeiten nachhaltig beseitigt, auch gegenüber den Altbundesbürgern. Oder wollen Sie und Ihre Partei dies am Ende gar nicht? Für Ihre Antwort danke ich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Dörband

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dörband,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20.08.2013.

Wir haben in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Anliegen der DDR-Übersiedler, die für ein Leben im freien Teil Deutschlands viel gewagt und viel aufgegeben haben, großes Verständnis. Deshalb ist dieses Thema in der letzten Wahlperiode in unserer Fraktion intensiv diskutiert worden. Das deutsche Rentenrecht ist außerordentlich komplex, da es eine Vielzahl unterschiedlicher Lebens- und Erwerbsbiographien im geteilten Deutschland einbeziehen muss, was eine Regelung, der alle Fallgruppen gleichermaßen zustimmen, kaum ermöglicht.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich ausdrücklich für eine gesetzliche Neuregelung der Rentenansprüche für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR ausgesprochen. Er empfiehlt für nach 1936 geborene Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR weiterhin die Tabellenentgelte nach dem Fremdrentengesetz (FRG) anzuwenden. Eine gesetzliche Neuregelung könnte aus Sicht des Petitionsausschusses z. B. eine Neufestsetzung der Renten auf Antrag vorsehen.

Die Diskussion des Themas hat gezeigt, dass die Rentenversicherung nicht ohne weiteres der Ort sein kann, wo sämtliche Aspekte der sozialistischen Unrechtsregime aufgearbeitet und kompensiert werden können. Denn es handelt sich im Kern um eine lohn- und vor allem um eine beitragsbezogene Rente.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Michalk, MdB