
(...) 1975 immer wieder hingewiesen. Der Bundesgesetzgeber hat diese Vorgaben 1977 bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes berücksichtigt, indem er als Orientierung für die Höhe der Diäten die Bezüge solcher Amtsinhaber wählte, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Als vergleichbar mit Abgeordneten, die einen Wahlkreis von 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen, ebenso einfache Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes. (...)