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Maria Eichhorn
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Frage von Stefan Dr. S. •

Frage an Maria Eichhorn von Stefan Dr. S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Eichhorn!

Als Vertreterin einer Partei, die sich über ihre Regierungs-Mitsprache an der Rettungsaktion für die HRE (und bald wohl an weiteren derartigen Aktionen) beteiligt, möchte ich fragen: Bislang war es in solchen Fällen immer so, daß derartige Zahlungen im Ergebnis im Ergebnis ein Geschenk an das Unternehmen waren. Das somit nach dem Grundsatz verfuhr: In Gewinn-Phasen die Gewinne behalten, in Verlust-Phasen die Verluste auf den Steuerzahler abwälzen und in anschließenden Gewinn-Phasen wieder die Gewinne behalten - anstatt dann die seinerzeit gewährten Subsidien wieder zurückzuzahlen. Ist dafür gesorgt, daß diesmal nicht ein Geschenk gewährt wurde, sondern ein Darlehen? Wenn nein, was werden Sie tun, um diesen Gedanken in Ihrer Partei zu verbreiten? Oder halten Sie das für aussichtslos, weil die Wirtschaftslobby in Ihrer Partei dies niemals zulassen wird?

Mit freundlichen Grüssen
Dr. Stefan Schlosshauer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Schloßhauer,

vielen Dank für Ihren Eintrag auf www.abgeordnetenwatch.de vom 4. Oktober 2008 zur Finanzmarktkrise.

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2008 ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Ziele dieses Maßnahmenpakets sind: Spareinlagen der Bürger sichern, Vertrauen zwischen den Banken wieder herstellen, Geldversorgung der Wirtschaft sicherstellen, Arbeitsplätze sichern, Wachstum stabilisieren, soziale Marktwirtschaft schützen, Konsolidierungskurs bei öffentlichen Finanzen halten und zukünftige Krisen vermeiden.

Die Lage an den Finanzmärkten war brandgefährlich. Durch die internationale Vernetzung der Finanzinstitute waren davon Banken weltweit betroffen. Einzelne Institute, auch in Deutschland, hatten sich mit nicht werthaltigen Papieren übernommen und standen vor dem finanziellen Aus. Die Verunsicherung unter den Banken selbst wurde so groß, dass diese untereinander kein Geld mehr verliehen, was den Geldkreislauf unter den Banken zum Erliegen brachte. Damit war nicht nur das Bankwesen insgesamt gefährdet, sondern die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft. Dadurch drohte eine massive Gefahr für Wachstum und Arbeitsplätze.

Das Funktionieren des Geldkreislaufes und das Vertrauen in die Sicherheit unseres Bankensystems sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Ein Zusammenbruch der Finanzmärkte hätte viele Menschen in große Not gestürzt. Der Staat hat nicht gehandelt, um das Finanzvermögen der Banken zu retten. Er hat auch nicht gehandelt, um schlechten Bankmanagern zu helfen. Die Bundesregierung musste aktiv werden, um einen Schaden in nicht absehbarer Größe von der Allgemeinheit abzuwenden. Im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen, der Stabilisierung des Wachstums und des Schutzes unseres freiheitlichen Wirtschaftssystems musste schnell, entschlossen und international abgestimmt gehandelt werden. Zum Rettungspaket gab es keine sinnvolle Alternative. Nicht zu handeln, wäre für uns alle die teuerste Reaktion gewesen.

Die betroffenen Finanzinstitute, die sich unter den Schutz des Paketes stellen, werden in größtmöglichem Umfang in die Pflicht genommen. Wichtig ist, dass jede betroffene Bank mit ihrem gesamten Vermögen vollständig haftet, bevor der Steuerzahler auch nur einen Euro zuschießt.

Die Bundesregierung und der Bundestag haben ein Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes auf den Weg gebracht. Der Bund richtet damit als Bundessondervermögen einen Finanzmarktstabilisierungsfonds ein, über den Hilfen für angeschlagene Finanzinstitute durchgeführt werden sollen. Der Fonds dient der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Überwindung von Liquiditätsengpässen. Weiterhin werden durch den Fonds die notwendigen Voraussetzungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis für angeschlagene Institute geschaffen. Der Bund gewährt durch den Fonds Staatsgarantien für Forderungen gegenüber Banken in Höhe von bis zu 400 Milliarden Euro. Dies ist eine vertrauensbildende Maßnahme, die den Geldkreislauf unter den Banken wieder in Schwung bringen soll. Die Bundesregierung kalkuliert ein fünfprozentiges Ausfallrisiko und wird zur Deckung dieses Risikos Kredite in Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen. Die Staatsgarantien werden befristet bis Ende 2009 gewährt und mit einer risikoabhängigen Gebühr von mindestens 2 Prozent belastet.

Die Hilfen des Bundes wird es allerdings nur geben, wenn die Banken zu ihrer Verantwortung stehen und sich an bestimmte Regeln halten. Das heißt ganz konkret: Auflagen zur Begrenzung der Managergehälter und der Bonuszahlungen, Auflagen hinsichtlich der geschäftspolitischen Ausrichtung des Instituts, Auflagen hinsichtlich der Kreditvergabe, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen, und natürlich Teilhabe des Bundes an den Erträgen der Finanzinstitute.

Das Maßnahmepaket ist der erste Schritt für eine neue Finanzmarktverfassung, als zweiter Schritt muss eine Veränderung der internationalen Regeln des Finanzmarkts folgen. Die Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zu Eigenkapitalregeln („Basel II“) dazu wurden aber noch nicht überall umgesetzt, wie z.B. in den USA. Sie müssen nun vollständig umgesetzt und rasch zu einem international fest vereinbarten Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte ausgebaut werden. Dazu gehört die Stärkung der Rolle des Internationalen Währungsfonds bei der Überwachung von Finanzinstituten, eine Verbesserung der Arbeit der Ratingagenturen durch verbindliche Standards, mehr Absicherung von Risikoprodukten der Finanzwirtschaft durch Risikounterlegung und mehr Transparenz bei den gehandelten Produkten der Finanzwirtschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Eichhorn, MdB