(...) Als ich neu gewählt dem ZDF-Fernsehrat angehörte, stand eine Frage des Jugendmedienschutzes zur Entscheidung an: Dürfen indizierte Filme in den vom Gesetzgeber zugelassenen Zeiten im ZDF gezeigt werden. Ich war der Auffassung, daß das ZDF als öffentlich-rechtliche Anstalt in einer besonderen Verantwortung steht und deshalb solche Filme zu keiner Uhrzeit gezeigt werde sollten. (...)
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