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Maria Böhmer
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Frage von Torsten F. •

Frage an Maria Böhmer von Torsten F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ser geehrte Frau Böhmer,

Können Sie mir begreifbar machen, wieso Sie am 14.06.2007 der Änderung des Aufenthalts und Asylrechts zugestimmt haben ?

Zur Zeit geht es wohl tausenden deutscher Bürger so wie mir, sie haben im Ausland geheiratet und mangels Sprachzertifikat des Ehepartners dürfen die Ehepaare nicht hier zusammenleben.
Teilweise 80% der hochmotivierten, meistenteils Frauen dort, fallen durch die Deutschexamen. Für ein erfolgreiches Bestehen des Sprachtest A1 sind laut (wohl realistischer) Einschätzung der deutschen Botschaft Manila mindestens 4 Vollzeitmonate Deutschkurs nötig.
(Zitat)"...Antragsteller müssen über Kenntnisse der deutschen Sprache, Stufe A1, verfügen. Nach Europäischer Sprachnorm ist in der Regel hierzu die Aufnahme eines Sprachkurses über 4 Monate, 6 Tage die Woche mit 6 Stunden Sprachunterricht am Tag nötig."

Fernab des deutschen Ehepartners, in der Regel tausende km vom bisherigen Wohnsitz entfernt, in einer der deutschen Kultur fremden Großstadt-Umgebung soll meine Partnerin über Monate durch mich finanziert verweilen, diese Kurse besuchen und immer wieder Prüfungen wiederholen, - und damit bessere Integrationschancen haben als durch einen direkten Zuzug, dem Zusammenleben mit mir und der Auseinandersetzung in meinem deutschen Umfeld???
Warum muten Sie uns das zu?
Dann auch noch zusehen zu müssen, daß andere (auch englischsprachige) Nationen wie Kanada, USA, Israel in gleicher Lage nicht unter diesen Zwangstest fallen?
Wollen Sie erreichen, daß ich an die Seite meiner Partnerin zwangsauswandere um endlich den Trennungstränen ein Ende zu machen?
Meinen Sie nicht, daß durch die entstandene Realität nicht nur Integration der Zuwanderer behindert wird (durch die Behinderung ihrer Zuwanderung), sondern tausendfach auch bisherige CDU-Wähler sich von der Politik der Bundesregierung im Stich gelassen von ihr abwenden und Extremparteien zuwenden werden?

Können und wollen Sie in Ihrer Funktion persönlich auf Änderung des Gesetzes hinwirken?

mfG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fadenrecht,

die Neuregelung sollte als Chance verstanden und genutzt werden. Sie ist integrationspolitisch sinnvoll, um den neu zu uns kommenden Ehegatten die ersten Schritte in ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland zu erleichtern. Sie sollen sich von Anfang an zumindest auf einfache Art in Alltagssituationen auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Das Gesetz enthält auch zahlreiche Ausnahmen vom Erfordernis einfacher Sprachkenntnisse, um Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung tragen zu können. Die zuständigen Behörden prüfen, ob diese jeweils anwendbar sind..

Abschließend möchte ich nochmals auf die wichtigen integrationspolitischen Verbesserungen durch und infolge des Richtlinienumsetzungsgesetzes hinweisen und würde mich freuen, wenn diese in der Gesamtbetrachtung angemessen berücksichtigt würden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Böhmer