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Frage von Joachim H. •

Frage an Maria Böhmer von Joachim H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Böhmer,

ich lese gerade Ihre Antwort auf die Fragen von Herrn Gundel.

Eine entscheidende Frage haben Sie aber nicht beantwortet, die Frage nach den Kosten der Migration.

Ich arbeite mich gerade durch die Bücher von Sarrazin und Ulfkotte, die zu diesem Thema gigantische Summen nennen. Ulfkotte beziffert gar die Kosten der Migrationsindustrie (so nennt er das) mit der unglaublichen Summe von einer 1 Billion Euro. In einem Interview in der großen Leipziger Volkszeitung bekräftigt er seine Behauptung http://www.presseportal.de/pm/6351/1671348/leipziger_volkszeitung .

Warum widerlegen das die Politiker nicht? Kann nicht schnell im deutschen Volk, angesichts dieser Zahlen, der Eindruck entstehen, unser Land wird zur Beutegesellschaft von Zuwanderern, die sich in unserem sozialen Netz recht wohl fühlen? Selbst die Lehrergewerkschaft GEW sendet einen Hilfeschrei aus, daß Migranten Deutschland als Beutegesellschaft betrachten. http://www.gew-berlin.de/blz/19635.htm

Ist das so? Was unternimmt die verantwortliche Politik dagegen?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hahn,

Ihre Frage nach den Kosten der Integration lässt sich aus mehreren Gründen nicht abschließend beantworten. Seriöse und verlässliche Berechnungen hierzu liegen nicht vor. Zum einen findet Integrationspolitik auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen statt. Hinzu kommt, dass Maßnahmen der Integration häufig nicht als spezifische Integrationsmaßnahmen zu identifizieren sind, sondern Teil allgemeiner staatlicher Fördermaßnahmen sind. Zum anderen müssten bei einer "Gesamtrechnung" den Kosten auch die Einnahmen bei Integrationserfolgen gegenüber gestellt werden. Denken Sie nur an die Wirtschaftsleistung der etwa 600.000 Unternehmerinnen und Unternehmer aus Zuwandererfamilien, viele mit türkischen Wurzeln, die ihren volkswirtschaftlichen Beitrag leisten. Sie sind Arbeitgeber, zahlen Steuern und schaffen Arbeitsplätze.

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln für das Bundeswirtschaftsministerium kommt zum Beispiel zu dem Ergebnis, dass eine bessere Integration der Migranten in das deutsche Bildungssystem und den Arbeitsmarkt dem Staat bis 2050 zusätzliche Einnahmen von 164 Milliarden Euro verschaffen würde. Danach würde bereits eine Halbierung der Qualifikationsunterschiede von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund langfristig das jährliche Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 0,1 Prozentpunkte erhöhen, was sich entsprechend auf Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen auswirken würde.

Angaben zu bestimmten Aufwendungen finden Sie z.B. in unserem 8. Lagebericht im Kapitel II.5.2.
( http://www.bundesregierung.de/nn_56680/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2010/07/2010-07-07-ib-bericht.html ).

Ferner möchte ich deutlich machen, dass unser geltendes Recht für Ausländer einen ungehinderten Zuzug in unsere Sozialsysteme ausschließt. Nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. § 2 Abs. 3 AufenthG) soll der Aufenthalt einer Ausländerin oder eines Ausländers grundsätzlich nicht durch steuerfinanzierte öffentliche Mittel bezahlt werden. Daher besteht eine allgemeine Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels darin, nachzuweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dies gilt z.B. für den Familiennachzug zu einem Ausländer oder auch für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels. Die Ausländerbehörden prüfen deshalb vor ihrer Entscheidung, ob der oder die Betroffene dauerhaft ihren/seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Hinzu kommt, dass die Anforderungen an den zu sichernden Lebensunterhalt durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2009 erheblich gestiegen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Böhmer