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Marek Erfurth
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Frage von Max M. •

Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?

Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.

Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen? Oder sollte das Bewerben auf Beamtenstellen weiter ein "Luxushobby" bleiben ?

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Antwort von
AfD

Vielen Dank erstmal für Ihre durchdachte und engagierte Frage.

Die derzeitige Praxis, Bewerbungskosten nach § 16 Absatz 1 SGB II nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu erstatten, ist juristisch nachvollziehbar, aber politisch und sozial nicht überzeugend. Besonders Bewerbungen auf duale Studiengänge oder Beamtenlaufbahnen werden systematisch ausgeschlossen, obwohl sie eine klare arbeitsmarktbezogene Zielrichtung aufweisen.

Aus Sicht einer politik- und staatsorientierten Perspektive, wie sie die AfD vertritt, ist diese Regelung nicht gerecht, benachteiligt sie doch ausgerechnet jene Leistungsbereiten, die den Weg in verantwortliche, oft staatstragende Positionen anstreben. Die spätere Versicherungsfreiheit eines Beamtenstatus ist kein Ausdruck mangelnder Erwerbsnähe, sondern eine Besonderheit des öffentlichen Dienstes, der gerade im Interesse des Gemeinwesens liegt.

Dass solche Bewerbungen finanziell nicht unterstützt werden, obwohl sie auf langfristige Eingliederung und Stabilität abzielen, wirkt leistungshemmend, demotivierend und erzeugt soziale Schieflagen. Wer Bürgergeld bezieht und sich aktiv um eine Verbeamtung bemüht, sollte nicht durch formale Hürden entmutigt werden.

Die politische Zielsetzung muss daher lauten, nicht die Form des künftigen Arbeitsverhältnisses, sondern den realen Integrationswillen in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Erweiterung der Erstattungspraxis auf alle realistischen, gesellschaftlich relevanten Berufswege ist sachlich geboten, sozial gerecht und im Interesse des Staates notwendig.

mit freundlichen Grüßen

Marek Erfurth MdL


 

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