Marco Pfingst
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Frage von Frigga W. •

Muss man erst auf der Straße landen, um die Mietkosten vom Sozialleistungsträger übernommen zu bekommen?

Setzen Sie sich, sofern Sie gewählt werden, dafür ein, dass den Verwaltungen "auf die Finger geklopft wird", wenn sie skandalös Menschenrechte brechen, wie etwa Sozialleistungsträger, die deswegen die Miete für Leistungsbeziehende nicht übernimmt, weil der Vermieter seine Geldforderungen nicht mit Räumung deutlich gemacht hat?
Der Einzelmensch muss Wege effektiver Gegenwehr und Menschenrechtsdurchsetzung bekommen!
Sind Sie dabei?
Ich bin leider nicht berechtigt, selber "kleine Anfragen" zu stellen, daher frage ich Sie, ob Sie mir (und anderen Mieter*innen im SGB-II oder SGB-XII Leistungsbezug helfen, die derzeit oder irgendwann mal wieder Probleme mit starrköpfiger und menschenverachtender Verwaltungspraxis haben).
Ideen für "kleine Anfragen":
https://bewerbungstrainingfuerdenbundestag.blogspot.com/2021/09/entwurfe-zu-kleinen-anfragen-durch.html

Antwort ausstehend von Marco Pfingst
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