Hallo, Marcel, wie soll BGE finanziert werden?

Zum Teil durch Umlegung bisheriger Leistungen. Z.B. muss dann nicht mehr gesondert Hartz IV ausgezahlt werden und auch Renten würden mit dem Grundeinkommen verrechnet werden. Andererseits durch Einsparungen im Verwaltungsbereich (Es müssen etwa keine Anträge zur Bemessung des Satzes für Hartz IV oder BAFöG mehr geprüft werden) Ich schließe aber auch nicht aus, dass es eine moderate Zusatzsteuer gibt mit der ein möglicher Fehlbetrag aufgestockt wird.