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Frage von Ralf S. •

Frage an Manfred Groh von Ralf S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Wie stehen Sie zur einem Nationalpark Nordschwarzwald?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmid,

Vielen Dank für ihre Frage bezüglich meiner Haltung gegenüber einer möglichen Errichtung eines Nationalparks Nordschwarzwald. Grundsätzlich stehe ich einem solchen Vorhaben ergebnisoffen gegenüber.

Bei der Errichtung eines solchen Nationalparks gilt es jedoch die Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Die grün-rote Landesregierung hat die Errichtung eines Nationalparks in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Sie hat nun die Aufgabe ein Konzept für dieses Vorhaben zu erstellen. Dabei muss aus meiner Sicht der Mehrwert im Vergleich zum bereits bestehenden Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord bzw. zu weiteren Schutzkategorien (Biosphärenreservate usw.) deutlich hervorgehoben werden.Dies gilt insbesondere für die Alleinstellungsmerkmale.

Darüber hinaus muss u.a. geprüft werden, welche Auswirkungen die Errichtung eines Nationalparks beispielsweise auf die angrenzenden Gemeinden, die örtliche Holzwirtschaft oder den Tourismus haben könnte. Dies gilt insbesondere für die sogenannten Kern- und Managementzonen. Während in den Kernzonen die Natur größtenteils sich selbst überlassen bleibt und eine Nutzung durch den Menschen weitestgehend ausgeschlossen ist, stehen Managementzonen beispielsweise für touristische Aktivitäten oder auch försterliche Pflegemaßnahmen in begrenztem Umfang zur Verfügung. Insgesamt gilt dabei jedoch zu beachten, dass die Kernzonen den Großteil der Fläche in einem Nationalpark bilden.

Mit Blick auf die Holznutzung in der Kernzone ist davon auszugehen, dass langfristig weniger Holz zur Verarbeitung bereit stehen wird. Bislang werden jedoch die umliegenden Holzverarbeitungsbetriebe mit Holz aus dem Staatswald versorgt. Aus diesem Grund sollte daher die Nutzung von sogenannten Managementzonen auch langfristig gewährleistet sein. Auf diese Weise könnte zudem sichergestellt werden, dass es sich bei der Errichtung eines wie auch immer gearteten Nationalparks nicht um ein „Totalreservat“ handelt, sondern vielmehr um ein Gebiet, das auch in einem gewissen Rahmen für die oben genannten Aktivitäten zur Verfügung steht. Bei der Auswahl möglicher Gebiete muss darüber hinaus gewährleistet sein, dass hierfür ausschließliche Staatswald herangezogen wird.
Eine mögliche Einverleibung von Privat- und/oder Kommunalforst (außer es geschieht im Einvernehmen mit den betreffenden Akteuren) ist auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Groh, MdL