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Frage von Florian D. •

Frage an Malu Dreyer von Florian D. bezüglich Gesundheit

Frau Ministerin,

meine Frage vom 19.03.2006 wurde von Ihnen nicht beantwortet, weil Ihre Antwort nichts mit meiner Fragestellung zu tun hat.

Stimmen Sie der Ärztevereinigung IPPNW zu oder können Sie der IPPNW-Darstellung verbindlich und belastbar widersprechen?

Die Ärztevereinigung IPPNW wurde 1985 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Die IPPNW - Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. sitzt in Berlin.

IPPNW schreibt über die Rot-grüne Strahlenschutzverordnung (StrlSchV):

Zitat:
„Die geplante Freisetzung von Atommüll

Die am 1. August 2001 in Kraft getretene rot-grüne StrlSchV erlaubt die unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt. Alte stillgelegte Atommeiler können abgerissen und der strahlende Bauschutt schlichtweg auf der nächsten Hausmülldeponie abgeladen werden. Dr. Sebastian Pflugbeil, Präsident der Gesellschaft für Strahlenschutz, rechnet mit zigtausend Strahlentoten aufgrund der neuen Verordnung.

Die neue StrlSchV hat für die Allgemeinbevölkerung den Strahlenschutz deutlich verschlechtert. Die zulässige jährliche Gesamtbelastung eines Normalbürgers wurde von zuvor 0,6 Millisievert auf 1 Millisievert erhöht (Dosisgrenzwert). Rot-grün erlaubt also fast eine Verdoppelung der Strahlenbelastung der Bevölkerung.

Doch selbst diese Strahlenbelastung könnte in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch überschritten werden. Die StrlSchV erlaubt nämlich praktisch in unbegrenztem Umfang, Atommüll zu einfachem Müll umzudeklarieren.

... Radioaktiv verseuchte Metalle können sich künftig per Recycling in beliebigen Produkten wiederfinden, die uns täglich umgeben.

... für das Ausland ist die neue StrlSchV eine Einladung, radioaktiven Müll einfach nach Deutschland zu exportieren, weil er auf der Basis der neuen StrlSchV preiswert als nicht-radioaktiv behandelt werden kann“. Zitatende+++

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dengler,

den Ungang mit radioaktivem Abfall oder radioaktiv belasteten Stoffen regeln das Strahlenschutzgesetz und die Allgemeine Strahlenschutzverordnung. Hierin ist rechtlich verbindlich der Umgang mit strahlenden Materialien geregelt. Die allermeisten Grenzwerte sind durch die am 1. August 2001 in Kraft getretene Strahlenschutzverordnung abgesenkt worden.

Die von Ihnen angegebene Quelle behauptet, „die zulässige jährliche Gesamtbelastung eines Normalbürgers wurde von zuvor 0,6 Millisievert auf 1 Millisievert erhöht“. Sachlich richtig ist aber, dass die Dosisgrenzwerte für die Bevölkerung von 1,5 auf 1 Millisievert pro Jahr und bei beruflich strahlenexponierten Arbeitskräften von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr abgesenkt wurden.

Wie die Autoren der von Ihnen zitierten Meldung zu anderen Werten kommen, kann ich nicht beantworten. Ich bitte Sie auch zu überdenken, wie realistisch die Behauptung klingt, die Strahlenschutzverordnung erlaube eine „unbegrenzte Freisetzung radioaktiver Abfälle in die Umwelt“.

Mit freundlichen Grüßen

Malu Dreyer