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Lutz Heilmann
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Frage von Erhard G. •

Frage an Lutz Heilmann von Erhard G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heilmann,

laut www.zoomer.de sahen Sie sich zu Ihrem Schritt gegen Wikipedia gezwungen, weil mehrere „falsche Tatsachenbehauptungen“ dort eingetragen waren.

In ihrer Biographie, veröffentlicht z. B. beim Bundestag und auf den Webseiten „Der Linken“, behaupten Sie Folgendes:

„1985 bis 1990 Wehrdienst / Wehrersatzdienst bei der Abteilung Personenschutz des Ministeriums für Staatssicherheit“

Meine Fragen:
1) Ist Ihnen bekannt, dass man zumindest in den alten Bundesländern unter „Wehrdienst“ einen Pflichtdienst an der Waffe beim Militär und unter „Wehrersatzdienst“ einen Pflichtdienst ohne Waffen in einer zivilen, häufig sozialen Einrichtung versteht?

2) Entspricht es den Tatsachen, dass Sie auch nach früherem DDR-Recht keinen Wehrdienst und schon gar keinen Wehrersatzdienst geleistet haben, sondern einen freiwilligen Dienst bei den bewaffneten Organen der DDR zum Schutz des sozialistischen Staates nach innen und nach außen, der auf die Wehrdienstzeit angerechnet wurde?

3) Werden Sie, falls 2) zutrifft, Ihren eigenen Maßstab anlegen und die entsprechenden Seiten aufgrund falscher Tatsachenbehauptung über Sie sperren lassen?

4) Werden Sie, falls 2) zutrifft, Ihr Bundestagsmandat niederlegen, nicht weil Sie diese Vergangenheit haben – das kommt vor-, sondern weil sie diese immer noch beschönigen?

Mit freundlichen Grüßen
Erhard Goller

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Goller,

die Regelungen zum Wehrdienst in der DDR, d.h. wo, wann und wie lange finden sich im Wehrgesetz der DDR. Insofern verweise ich Sie auf dieses. Dem Gesetz können Sie auch entnehmen, dass der Dienst bei verschiedenen anderen Organen auch der Ableistung des Wehrdienstes entsprach. Diese Art der Ableistung des Dienstes habe ich als Wehrersatzdienst bezeichnet, einen Dienst, der eben ersatzweise bei anderen Einrichtungen abgeleistet wurde.

An meiner Arbeit bei der Hauptabteilung Personenschutz musste ich nichts beschönigen, weil es nichts zu beschönigen gab. Mit dieser Arbeit habe ich keiner Person Schaden zugefügt. Die mir von der Birthlerbehörde zugeschickte Akte ist vollständig einsehbar. Insofern können auch Sie gerne einen Termin vereinbaren und darin Einsicht nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Heilmann