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Lutz Heilmann
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Frage von Thomas S. •

Frage an Lutz Heilmann von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Heilmann,

ich bin ebenfalls 1966 geboren (3 Tage älter) und finde es als Stasiopfer unerträglich, daß jemand wie Sie Bürgerinteressen vertritt!

Welche Tätigkeiten haben Sie während Ihre Tätigkeit als "Personenschützer" ausgeführt?

Haben Sie eine Verpflichtungserklärung unterschrieben?

Was halten Sie von Presse- & Meinungsfreiheit? Wie ist Ihre erwirkte einstweilige Verfügung damit zu erklären?

Ist Ihnen bekannt, daß es in der DDR nur einen Wehrersatzdienst als "Bausoldat" gab?

Warum lügen Sie dehalb in Ihrem Lebenslauf auf Ihrer Homepage?

Thomas H. Schneider
FDP Mitglied

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schneider,

zur Beantwortung Ihrer Frage bzgl. meiner Tätigkeiten beim Ministerium für Staatssicherheit verweise ich Sie auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Henssler, in der ich diesbezüglich Stellung bezogen habe. Nach meiner Kenntnis haben alle hauptamtlichen Mitarbeiter eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, so auch ich, diese Erklärung ist ebenfalls in der Akte enthalten, die mir von der Birthlerbehörde zugeschickt wurde.
Presse- und Meinungsfreiheit sind grundgesetzlich geschützte Grundrechte und konstituierend für unser demokratisches Gemeinwesen. Bewusst falsche und ehrverletzende Tatsachenbehauptungen gehören nicht dazu.
Die Ableistung, d.h. wo, wie und wie lange Wehrdienst zu leisten war, war im Wehrgesetz der DDR geregelt. Dem Gesetz können Sie auch entnehmen, dass der Dienst bei verschiedenen anderen Organen auch der Ableistung des Wehrdienstes entsprach. Diese Art der Ableistung des Dienstes habe ich als Wehrersatzdienst bezeichnet, einen Dienst, der eben ersatzweise bei anderen Einrichtungen abgeleistet wurde. Dazu gehörten auch die Baueinheiten des Ministeriums für Nationale Verteidigung, das war mir damals bereits bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Heilmann