(...) Ihren Ausführungen kann ich leider nicht zustimmen. Geistiges Eigentum bedarf des gleichen rechtlichen Schutzes wie sächliches Eigentum. Ein Diebstahl kann nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass das Diebesgut eventuell keiner gekauft hätte. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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