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Ludwig Spaenle
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Frage von Armin W. •

Frage an Ludwig Spaenle von Armin W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,

im neuen Dienstrecht soll unter anderem das Leistungsprinzip noch stärker als bisher Berücksichtigung finden. Bei genauerer Betrachtung der Details konnte ich feststellen, dass sich im Hinblick auf die in Bayern verbeamteten Förderlehrer faktisch leider nichts geändert hat.

Obwohl das Aufgabenspektrum der Förderlehrer innerhalb der letzten Jahre aufgrund der sich veränderten Schul- und Bildungssituation stetig gewachsen ist und auch weiterhin wächst (Mittelschulen, Ganztagesklassen, Modularisierung, Förderplanarbeit, ...), gibt es hinsichtlich der Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sowie der Beförderungssituation der Förderlehrer im Grunde keinerlei Veränderungen. Nach wie vor gibt es keinerlei Möglichkeit, sich innerhalb der Laufbahn „Förderlehrer“ weiter zu entwickeln.

Hinsichtlich des Einsatzes einer Förderlehrkraft wird weiterhin nicht differenziert, d. h. es ist im Prinzip egal, ob der Dienst an einer Grundschule (evtl. im ländlichen Gebiet mit Kindern in überschaubarer Anzahl) oder an einer Brennpunkt-Hauptschule (evtl. mit hohem Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache) geleistet wird. Beide Förderlehrkräfte erfahren die gleiche Würdigung durch den Dienstherrn und beide haben die gleichen Chancen zum beruflichen Vorwärtskommen – nämlich gar keine.

Die Zugangsvoraussetzung (Mittlere Reife) wird dafür häufig als Argument angeführt. Es wird jedoch nicht erwogen, dass die Fachlehrer in Bayern mit der gleichen Zugangsvoraussetzung in ihre Laufbahn einsteigen und dabei neben dem Eingangsamt A10 überdies wesentlich bessere Entwicklungsmöglichkeiten haben, als die Förderlehrer.

Meine Frage an Sie wäre deshalb: Wird angesichts der Dienstrechtsreform in Bayern der – im Prinzip seit Jahrzehnten unveränderte – Status der Förderlehrer im Hinblick auf die individuellen Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten beibehalten, oder ist hier mit Verbesserungen zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

A. Weinfurter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Weinfurter,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle, der mich als zuständige Referentin gebeten hat, Ihnen zu antworten.
Sie erkundigen sich, wie sich das Neue Dienstrecht auf die beruflichen Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeit für Förderlehrer bzw. Förderlehrerinnen auswirkt.

Die Arbeit der Förderlehrer bzw. Förderlehrerinnen wird vom Bayerischen Kultusministerium hoch geschätzt; sie leisten an unseren Grund-, Mittel- und Hauptschulen gute Arbeit und haben bei einer Reihe von wichtigen bildungspolitischen Themen große Bedeutung, z.B. bei der individuellen Förderung und bei der Unterstützung der Schüler mit Migrationshintergrund.

Die Besoldungsstruktur der Förderlehrer bzw. Förderlehrerinnen reicht von der Eingangsbesoldung in der Besoldungsgruppe A9 bis zur Besoldungsgruppe A12. Im Rahmen der Dienstrechtsreform wird es erfreulicherweise möglich sein, die Beförderungswartezeiten von A9 nach A10 spürbar zu senken. Damit kann die derzeit wenig befriedigende Situation beim Erreichen des funktionslosen Beförderungsamtes weitgehend bereinigt werden.

Das Eingangsamt in der Besoldungsordnung ergibt sich aus der Vor- und Ausbildung. Eine Differenzierung in der Besoldung, die vom beruflichen Umfeld abhängig gemacht wird, ist in der Besoldungsordnung nicht vorgesehen. Herausragende Leistungen, auch in oder trotz schwierigen Rahmenbedingungen, können ggf. durch flexible Leistungsbestandteile, z.B. eine Leistungsprämie, honoriert werden.

Die dem Besoldungssystem der Lehrkräfte zugrunde liegende Wertentscheidung richtet sich nach der Lehrbefähigung. Der Förderlehrer bzw. die Förderlehrerin unterstützt den Unterricht. Der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin erteilt eigenverantwortlichen Unterricht und erwirbt eine volle Lehrbefähigung für alle von ihm bzw. ihr erteilten Fächer.
Ein weiteres Kriterium ist die Ausbildungsdauer. Die Ausbildung der Fachlehrer ist um mindestens ein Jahr länger als die der Förderlehrer.

Ich hoffe, Ihnen damit die Gesamtsituation etwas verständlich gemacht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Gabriele Kamm
Regierungsdirektorin