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Liane Deicke
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Frage von Gisbert M. •

Frage an Liane Deicke von Gisbert M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Werte Frau Deicke,

ich arbeite im Wachschutz.Ab wann ist der Mindestlohn für den Arbeitgeber bindend? Meine Arbeitsstelle ist in Sachsen,der Arbeitgeber in Brandenburg.Für eine schnelle und aussagefähige Antwort bedanke ich mich im voraus.

MfG G. Maiser

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Maiser,

für den Freistaat Sachsen wurde der Entgelttarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe ab dem 1.7.2007 allgemeinverbindlich erklärt. In diesem Entgelttarifvertrag ist das sogenannte "Erfüllungsortprinzip" vereinbart. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer, die im Freistaat Sachsen arbeiten, auch Anspruch auf die in diesem Entgelttarifvertrag vereinbarten Löhne haben, unabhängig davon, wo sich der Sitz des Arbeitgebers befindet. Diesen Entgelttarifvertrag bekommen die Arbeitgeber entweder vom Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) mit Sitz in Bad Homburg oder von der Landesgruppe des BDWS mit Sitz in Dresden. Arbeitnehmer erhalten den Entgelttarifvertrag von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) mit Sitz in Berlin oder München.

Ein Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz wurde von den Tarifvertragsparteien noch nicht abgeschlossen, daher gibt es auch noch keine Rechtsverordnung für die Branche.

Sie können auch gern im Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit zu den Auskunftszeiten unter 0351 - 564 8700 Mo-Fr 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr anrufen oder sich auf der Internetseite http://www.sachsen.de informieren.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Liane Deicke, MdL