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Frage von Tobias H. •

Frage an Lale Akgün von Tobias H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Fr. Dr. Akgün,

die französische Ratspräsidentschaft bereitet zum Thema "Immigration" gerade einen sog. "Asylpakt" vor. Würde der Vertrag von Lissabon in Kraft treten, so könnte dieser Pakt mit der vorgesehenen doppelten Mehrheit für alle EU Staaten verbindlich werden.

Meine Frage zu Ihrer Position bzgl. des Asylpaktes:

Im Text des Entwurfes heißt es, dass die Mitgliedstaaten eine „ehrgeizige Politik“ verfolgen sollen um (Zitat) "Immigranten ... zur Beachtung wichtiger Grundrechte wie der Gleichheit von Mann und Frau anhalten sollten"

Wie stehen Sie zu dieser Aussage?

Welche Grundrechte sind Ihrer Meinung nach unwichtig (im Gegensatz zu den genannten wichtigen Grundrechten), so daß man Immigranten zu deren Beachtung nicht anhalten sollte?

Für Deutsche sind die Grundrechte als vorstaatliches Recht direkt und unmittelbar Rechtsverbindlich. Wie stehen Sie zu der Idee, daß Immigranten zur Beachtung "wichtiger" Grundrechte nur "angehalten" (laut Duden: _anhalten_: V [mit Akk. und Präp.obj.] jmdn. zu etwas anhalten - jmdn. häufig ermahnen, etwas zu tun; ein Kind zur Pünktlichkeit anhalten; jmdn. zur Arbeit anhalten)?

Hätten Sie Bedenken, daß derartige Regelungen über den "Umweg" EU nach dem Vertrag von Lissabon direkte verbindliche Wirkung in Deutschland entfalten könnten?

Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit, die Sie schon jetzt meiner Anfrage geschenkt haben

und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Tobias Heinz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heinz,

ich danke Ihnen für Ihre Frage. Meine Position bei diesen Fragen ist ganz klar: Die Grundrechte unserer Verfassung sind zum einen rechtsverbindlich. Zum anderen halte ich die Werte, die in den Grundrechten stecken - etwa die von Ihnen angesprochene Gleichstellung von Mann und Frau - für substantiell als Grundlagen unseres Zusammenlebens. Insofern sind keine Grundrechte verhandelbar oder veräußerlich - weder für Deutsche mit oder ohne Migrationshintergrund, noch für Menschen mit anderen Staatsbürgerschaften, die auf dem Territorium Deutschlands leben. Im Übrigen sehe ich derzeit überhaupt keinen Anlass für Befürchtungen, der EU-Vertrag oder ein anderes Vertragswerk könnte unsere Rechtsordnung an den Fundamenten der Grundrechte aufweichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Lale Akgün