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Lale Akgün
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Frage von Patrick K. •

Frage an Lale Akgün von Patrick K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Akgün,

zu meinem tiefsten Bedauern haben Sie dem Gesetz für "Internet-Sperren" zugestimmt.
Finden Sie es in Ordnung dass ein Gesetz verabschiedet wurde, obwohl der Petitionsausschuss noch nicht getagt hat? Was ist eine Petition noch Wert?

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Knaus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Knaus,

ich stimme Ihnen zu, dass die Abstimmung ein wenig verfrüht stattgefunden hat. Es wäre sicher ratsam gewesen, die öffentliche Beratung der Petition abzuwarten.

Nichtsdestotrotz bereue ich meine Entscheidung, dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie zuzustimmen nicht im Geringsten. Ich siehe darin eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von Kindermissbrauch.

Trotz der Verabschiedung des Gesetzes zu Internetsperren ist das Petitionsverfahren noch nicht beendet. Der Petitionsausschuss sieht seine Aufgabe vor allem auch darin, verabschiedete Gesetze auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger kritisch zu überprüfen und - wo nötig - Verbesserungen vorzuschlagen.

Deshalb bietet die weitere Behandlung der Petition in der 17. Wahlperiode - unter anderem die öffentliche Beratung gemäß Ziffer 8.4 (4) der Verfahrensgrundsätze, bei der die Petentin Rederecht hat - Gelegenheit, eine erste Würdigung des Gesetzes vorzunehmen und gegebenenfalls Veränderungen anzuregen, die dann auch in eine abschließende Empfehlung des Petitionsausschusses einfließen könnten.

Sofern das Gesetz dann bereits in Kraft getreten sein sollte - die Behandlung im Bundesrat sowie die verfassungsrechtliche Prüfung und Unterzeichnung durch den Herrn Bundespräsidenten stehen ja noch aus - könnten Vorschläge des Petitionsausschusses Grundlage für eine Novellierung sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Lale Akgün