Genauso möchte ich auch weiterhin für die Impfung werben. Daher nehme ich Ihre Anfrage gerne zum Anlass, um noch weitere persönliche Möglichkeiten der Werbung für die Impfung zu prüfen.
Die Verhältnismäßigkeit eines Impfzwanges ist daher jedenfalls fraglich. Gegenwärtig sehe ich allerdings keinen Grund dafür, für solche Maßnahmen eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Ich bin davon überzeugt, dass eine Impfpflicht aus verfassungsrechtlichen Gründen immer das letzte Mittel bleiben muss und wir vorher insbesondere alle Möglichkeiten zur umfassenden Aufklärung der Bevölkerung unternommen haben müssen
Insbesondere zu Beginn der Corona-Pandemie mussten wir beobachten, dass besonders Alten- und Pflegeheime häufig von weitreichenden Corona-Ausbrüchen betroffen waren.
Es ist daher zu begrüßen, dass die Europäische Union den Druck durch Sanktionen weiter erhöht.
Im vergangenen Jahr hat die umfassende wissenschaftliche Begleitung der Impfkampagne zum Beispiel dazu geführt, dass die Verwendung des Impfstoffes von AstraZeneca vorübergehend unterbrochen wurde. Dies offenbart, dass mögliche Impfkomplikationen von den zuständigen Stellen sehr ernst genommen werden.