Antwort von Klaus von der Krone
CDU
• 10.08.2009

(...) Die von Ihnen als Scheinkandidatur bezeichnete Bewerbung ist zulässig, weil es keinerlei gesetzliche Einschränkungen für die Bewerbung um einen Sitz im Gemeinderat gibt. Allerdings existiert in § 23 Abs. (...)

E-Mail-Adresse