Portrait von Klaus Uwe Benneter
Klaus Uwe Benneter
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Klaus Uwe Benneter zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Alexander M. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Alexander M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Benneter,

ich möchte Ihnen in Ihrer Funktion als Mitglied des Ausschusses für Inneres und als Abgeordneter meines Bezirkes die folgende Frage stellen.

Im Gespräch mit einem Beamten einer Polizeibehörde des Landes Berlins erfuhr ich, dass es in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung der Verkäufer zur Überprüfung angegebener Personalien bei Erwerb einer Handy-SIM-Karte etwa durch Vorlage des Personalausweises gibt. So kann jeder eine Prepaid-Simkarte unter falschen Namen erwerben und damit seine Identität verschleiern, wenn er etwa Mobiltelefone räuberisch erpresst oder es für eine andere Straftat nutzt. Die Ermittlung des Täters bei bekannter IMEI-Nummer (eine Nummer, mit der jedes Mobiltelefon eindeutig identifiziert werden kann unabhängig von der eingelegten und verwendeten SIM-Karte) ist somit für die Polizei in vielen Fällen unmöglich. Auch Verbindungsnachweise sind somit oftmals wertlos, da die Nummern mit hoher Wahrscheinlichkeit bei professionellen Tätern unter falschem Namen angemeldet wurden.

Dies führt mich zur Praxis der Verbindungsnachweise. Polizeibehörden können bei allen Providern einen Verbindungsnachweis anhand der IMEI-Nr. anfordern. Dieser wird jedoch mit derzeit 40 Euro für einen Gruppennachweis in Rechnung erstellt und kostete vor kurzem nur 15 Euro. Da Verbindungsnachweise für die Aufklärung vieler Straftaten mittlerweile zur Routine geworden sind, gehen die jährlichen Gesamtaufwendungen für derartige Nachweise in Millionenhöhe und damit zulasten des Steuerzahlers. Dieses Geld fehlt dann an anderer Stelle im Budget der Behörden, während die Provider mit der völlig überzogenen Gebühr kräftig verdienen. Es fehlt an einer gesetzlichen Überprüfung der veranschlagten Gebühren.

Daher meine Frage:
Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt und plant die Bundesregierung bzw. der Bundestag eine gesetzliche Regelung zum Erwerb von vertragsfreien SIM-Karten bzw. der Gebühren für Verbindungsnachweise anhand von IMEI-Nr.?

Vielen Dank,

Portrait von Klaus Uwe Benneter
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mundt,

gern antworte ich auf Ihre Frage vom 13. August 2009.

Von welchem Anschluss wann und wie oft von wem angerufen wird, betrifft das in unserer Verfassung geschützte Fernmeldegeheimnis. Für die Abfrage von Verkehrsdaten ist deshalb nach den Vorschriften der Strafprozessordnung grundsätzlich eine richterliche Anordnung notwendig.

Die Frage der Identifizierung der Nutzer wird national wie internationel immer wieder diskutiert. Bereits heute verpflichtet das Telekommunikationsgesetz (TKG) auch bei Prepaid-Karten den Anbieter dazu, Namen und Anschrift des Anschlussinhabers zu erheben. Zusätzliche Vorschriften sind für uns Innenexperten angesichts der zahlreichen Möglichkeiten, Mobiltelefone zu wechseln, ausländische Angebote zu nutzen, sich über Strohmänner und Privatpersonen Anschlüsse zu beschaffen, von verschiedensten Geräten aus über das Internet zu telefonieren, oder sonst zu täuschen, keine ausreichend effektive und zielführende Alternative.

Auskünfte über Verbindungsdaten sind für die betroffenen Unternehmen - auch viele kleine und mittlere Unternehmen - mit erheblichem Aufwand verbunden, für den sie auch entschädigt werden müssen. Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) legt daher die im Einzelfall dem Anbieter zu bezahlende Vergütung fest. Nach langen und intensiven Beratungen sind diese Beträge durch das "Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung" vom 29. April 2009 neu festgelegt und erhöht worden.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB