(...) Der Bundesgerichtshof hat jetzt festgestellt, dass Online-Durchsuchungen von den bisher bestehenden Normen der Strafprozessordnung nicht gedeckt sind. Deshalb stellt sich für uns jetzt die Frage, ob es verfassungsrechtlich, insbesondere unter dem geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erforderlich und möglich ist, für Online-Durchsuchungen eine ergänzende gesetzliche Bestimmung zu treffen. (...)
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