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Klaus Uwe Benneter
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Frage von Martin A. •

Frage an Klaus Uwe Benneter von Martin A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Klaus Uwe Benneter,

da Sie Jurist und Rechtsanwalt sind könnte es sein, daß Sie auch entsprechende Kenntnis und Urteilsmöglichkeiten haben über folgende Sachverhalte und eventuell auch die Rechtsgrundlagen hierfür mitteilen können (die mir die Behörden bis heute nicht mitteilen konnten) oder zumindest angeben, wo ich diese erhalten kann:

Es geht um die Herausgabe von Vordrucken (eigentlich generell aber im speziellen Fall für die Beantragung von Beratungshilfe), die gesetzlich vorgeschrieben sind

Ich habe viele Jahre nach entsprechenden Gesetzen gesucht, nachdem eine solche grundsätzliche Frage sehr wichtig ist bzw. das Stellen von Anträgen das wichtigste RECHT eines jeden Bürgers ist.

Danach darf eine Herausgabe nur dann verweigert werden, wenn ausgeschlossen ist, daß derjenige solche Vordrucke überhaupt benötigt. Angeführt wird als Beispiel der Vordruck für den Bau eines Atomkraftwerkes. Aber nur von einem ganz gewöhnlichen Bürger. In diesem Fall darf man vielleicht auch von Mutwillen reden, der sich aber in jedem Schreiben des Amtsgerichtes wiederfindet.

Weshalb ist selbst die Durchsetzung solcher grundlegender RECHTE so schwierig oder gar unmöglich ? Weshalb tut der Staat bzw. die Abgeordneten nichts für das RECHT und alle Bürger ? Auch nicht von der SPD ?

Weshalb hat der Bürger eigentlich keine Möglichkeit (funktionierendes sicheres Rechtsmittel) gegen Lügen oder Unterstellungen wenigstens von Behörden vorzugehen ?

Weshalb setzen sich die Abgeordneten nicht für RECHT und Gesetz ein ?

In der Hoffnung auf eine Antwort

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Andreas-Bergmann,

die Bestimmungen zur Beratungshilfe sind im Beratungshilfegesetz niedergelegt. Da Ihre Frage keine weitergehenden Angaben enthält, vermag ich nicht einzuschätzen, wie die Behörden in Ihrem Fall konkret tätig geworden sind.

Um Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, gibt es aber grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder Sie gehen zum Amtsgericht, schildern dem Rechtspfleger Ihr Anliegen und legen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Ihr zuständiges Amtsgericht können Sie beispielsweise über http://www2.justizadressen.nrw.de/og.php ermitteln. Das Amtsgericht kann durch eine sofortige Auskunft oder einen Hinweis auf sonstige Beratungsmöglichkeiten selbst beratend helfen. Sonst stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein können Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen.

Oder Sie gehen direkt zu einem Rechtsanwalt, stellen dort Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar und bitten um Beratungshilfe. Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe kann dann nachträglich schriftlich beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Ein entsprechender Vordruck kann frei im Internet, z.B. unter http://www.justiz.de/Formulare/index.php, heruntergeladen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Uwe Benneter, MdB