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Klaus Riegert
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Frage von Ralf H. •

Frage an Klaus Riegert von Ralf H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rieger,

von den Vertretern der Aktionsgemeinschaft "Mehr Demokratie" wird immer wieder darauf hingewiesen, daß die CDU/CSU hauptsächlich für die Ablehnung der Bundesweiten Volksabstimmung verantwortlich ist. Da ich es für ANTI-Demokratisch halte, stets für eine VOLLE Legislaturperiode meine Stimme ABZUGEBEN um dann quasie STIMMLOS zu sein, frage ich Sie, ob Sie sich künftig nachhaltig FÜR die BUNDESWEITE Volksabstimmung einzusetzen werden? Oder falls NICHT könnten Sie mir vielleicht plausible machen warum die Stimmbürger für den Rest für die meiste Zeit der Legislaturperiode STIMMLOS bleiben sollen?

In Erwartung Iher Nachricht verbleibe ich mit Dank und Gruß

Ralf Hesse

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Hesse,

vielen Dank für Ihre Frage zur "bundesweiten Volksabstimmung". Da zur Zeit gleichfalls eine Postkartenaktion zur bundesweiten Volksabstimmung läuft, will ich meine und die Auffassung der CDSU/CSU auch hier festhalten:

Die Befürworter von Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und ande­ren Formen unmittelbarer Demokratie begründen ihre Vorschläge damit, dass die Zeit gekommen sei, den Bürgerinnen und Bürgern über die Teilnahme an Wahlen hinaus weitere Möglichkeiten unmittelbarer Einflussnahme auf die politische Willensbildung und staatliche Entscheidungen einzuräumen.

Viele Bürgerbewegungen und -initiativen auf kommunaler wie auf Landes- und Bundesebene zeigten den Willen der Bevölkerung, sich aktiv für das Gemein­wesen einzusetzen und an seiner Ausgestaltung mitzuwirken.

Auf der anderen Seite müssten der zunehmende Anteil von Nichtwählern und die Hinwendung zu radikalen Parteien als deutliche Hinweise dafür aufgenommen werden, dass wachsende Teile der Bevölkerung sich von den etablierten Parteien und ihren Vertretern in den Staatsorganen nicht mehr hinlänglich repräsentiert fühlten.

Diesem Zustand der Entfremdung zwischen Politikern und Bürgern, zwischen Repräsentanten und Repräsentierten, könne dadurch begegnet werden, dass der bestehenden Bereitschaft zur Teilhabe an der Politikgestaltung erweiterte Handlungsmög­lichkeiten eröffnet würden.

Als Handlungsformen kämen insbesondere die Volksinitiative, das Volksbegeh­ren und der Volksentscheid in Betracht. Auch an Verfassungsreferenden, d. h. Volksabstimmungen über verfassungsändernde Gesetze, sei zu denken.

*Volksbegehren sind keine Bürgerbeteiligung, Plebiszite keine Partizipation*.
Bügerbeteiligung, die Einbeziehung von (einzelnen) Bürgern in staatliche Ent­scheidungsprozesse und deren Umsetzung, ist nicht das Gleiche wie die Anru­fung der Bürger als Bürgerschaft, als (Staats-)Volk und Ausgangspunkt aller Staatsgewalt. Bei der Frage der Einführung von Plebisziten geht es nicht um mehr Bürgerbeteiligung, sondern um die Gestalt unserer Demokratie. Die Mitwirkung von einzelnen Bürgern und Gruppen fördert die Bürgernähe der Verwaltung. Die Bürger wirken dabei mit als Einzelne aus dem Volk, sie sind aber nicht das Volk. Die Beteiligung von "Betroffenen" ist kein Mehr an Demokratie. Betroffenheit schafft kein Mandat. In der Demokratie herrscht das Volk, der "De­mos", nicht irgendeine selbsternannte "Basis". Das Volk auch in Sachfragen direkt entscheiden zu lassen, kann eine sinnvolle Gestaltung von Demokratie sein, wie die Erfahrungen in den Bundesländern zei­gen. Es gibt aber keine unwiderlegliche Vermutung, dass das Volk die eigenen Angelegenheiten im Plebiszit besser regeln könne, als durch seine frei gewählten Vertreter in den Parlamenten.

*Plebiszitäre Demokratie ist nicht demokratischer als repräsentative*.
Auch direktdemokratische Formen heben nicht die Unterscheidung von Regie­renden und Regierten auf. Auch direktdemokratische Regierungssysteme kom­men unter den Bedingungen moderner, hochkomplexer Staaten nicht ohne Ele­mente der Repräsentation aus. Auch im Plebiszit repräsentiert letztlich die Mehr­heit die Gesamtheit, die Abstimmenden die Stimmberechtigten, die Stimmberechtigten das Volk und - man denke an die aktuellen ökologischen und demographi­schen Probleme - die heute Aktiven die künftigen Generationen. Umgekehrt kommen auch in betont repräsentativ ausgestalteten Demokratien notwendigerweise Züge des Plebiszitären zur Geltung. Die Sorge um das fort­währende Zustandekommen tatsächlicher Repräsentation, um Akzeptanz und demoskopisch ermittelte Zustimmung zu Programmen und Personen durchdringt auch mittelbare, repräsentative Formen der Demokratie. Wahlkämpfe, die den Charakter von Realplebisziten annehmen, und quasi-plebiszitäre Kanzlerwahlen eignet ein plebiszitäres Moment ebenso wie Unterschriftenaktionen. Direkte und mittelbare Demokratie sind keine in einem Über- Unterordnungsver­hältnis zueinander stehenden oder sich ausschließenden Verwirklichungsformen des demokratischen Gedankens. Sie unterscheiden sich in realen Demokratien eher im Beimischungsverhältnis als im Prinzip.

*Plebiszite beseitigen nicht den Parteienstaat*.
Parteien sind nicht nur im modernen Parlamentarismus notwendige Instrumente der politischen Willensbildung und Personalauslese. Unter den Bedingungen mo­derner Massendemokratie werden es auch in direktdemokratischen Systemen die Apparate der großen politischen Gruppierungen sein, die Volksbegehren organi­sieren oder Volksabstimmungs-Kampagnen führen können. Plebiszitäre Ergänzungen der parlamentarischen Demokratie geraten darum leicht zu außerparlamentarischen Instrumenten des Parteienstaates und können eine Fortsetzung der Parteiendemokratie mit anderen Mitteln bedeuten. Das gilt besonders, wenn der jeweiligen Regierung / Mehrheit der "Weg vor das Volk" in Volksbefragungen oder nachträglich das Regierungshandeln sanktionie­renden Abstimmungen eröffnet wird. Auch hohe Quoren können plebiszitäre Verfahren eher zu einem Instrument gut organisierter Apparate als zu einem Ventil individueller Betroffenheit machen.

*Plebiszite verstärken die Macht der Medien*.
Wenn Sachfragen kontinuierlich durch die gesamte Wählerschaft entschieden werden, dann führt das zu einer dauernden Wahlkampfsituation mit dem dazuge­hörigen Kampf um die Überzeugungen der Bürger. Derartige Auseinandersetzun­gen werden unter den Bedingungen der modernen Massendemokratie über und durch die Medien ausgetragen. Dadurch wird die Möglichkeit medialer Meinungsbeeinflussung statt des Ringens um Zustimmung und Geschlossenheit in den Reihen der auf Zeit mit der Staats­leitung beauftragten Mehrheit immer mehr zum entscheidenden Faktor der Politik. Das schwächt die repräsentative Demokratie. Umgekehrt ist auch die gegenüber den Bedingungen der attischen Demokratie des Altertums oder den Zeiten Rousseaus fulminant gewachsene Rolle der Me­dien ein Faktor, der den schnellstmöglichen Transport von Themen und Meinun­gen sicherstellt und damit die von plebiszitären Gestaltungsformen angestrebte Rückkoppelung von Volksmeinung und Repräsentanten auf andere Art viel effek­tiver herstellt. Wichtiger als die Einführung plebiszitärer Elemente ist darum die Stärkung des bürgerschaftlichen Einflusses in den Rundfunkräten, und ein Zurückfahren des Parteieinflusses z.B. durch eine direkte Wahl der dortigen Vertreter auf Vorschlag gesellschaftlicher Gruppen.

*Direktdemokratische Verfahren der Staatswillensbildung führen nicht per se zu richtigeren oder gerechteren Entscheidungen als repräsentativ-demokratische*.
Keinem Verfahren demokratischer Willensbildung eignet eine besondere Richtig­keitsgewähr. Der einzige Zusammenhang zwischen Form und Inhalt von Entscheidungsfindungsprozessen besteht in der Überzeugung, dass Richtigkeit und Gerechtigkeit des Ergebnisses durch Rationalität und Offenheit des Verfahrens befördert werden. Insofern steht die mehrfache Behandlung im Parlament und in seinen Ausschüs­sen unter Anhörung von Experten und Beteiligten einer kampagnenhaften öffent­lichen Debatte im Vorfeld eines Plebiszits keineswegs nach. Umgekehrt wird auf­grund der Notwendigkeit, in Plebisziten Entscheidungsfragen auf einfache Ja-Nein-Alternativen zu reduzieren, vielfach eine Simplifizierung und Emotionalisierung der Auseinandersetzung befürchtet, die eine "Prämie für Demagogen" (Th. Heuss) darstellen und den Weg in die Stimmungsdemokratie bereiten könnten.

*Plebiszitäre Elemente stärken nicht die Zukunftsorientierung der Demokratie und die Neigung der politischen Eliten, Verantwortung zu übernehmen.*
Für Regierung und Parteien beinhalten sie eine Versuchung, schwierige Ent­scheidungen auf das Volk zurückzuverlagern, statt selbst Verantwortung für mög­licherweise unpopuläre Entscheidungen zu übernehmen. In direktdemokratischen Systemen haben die plebiszitären Elemente eher eine den jeweiligen Status Quo konservierende Tendenz entfaltet als die schnelle Reaktion auf geänderte Lagen begünstigt. Da Parlamentsmehrheiten sich nicht ohne weiteres in Abstimmungsmehrheiten umsetzen lassen, relativieren plebiszitäre Demokratiegestaltungen die konkur­renzdemokratische Alternativenbildung von Regierung und Opposition und för­dern eine Tendenz zu großen Koalitionen und Konkordanzdemokratie.
Außerparlamentarischen Initiativgruppen ermöglichen plebiszitäre Elemente, sich auf isolierte Themen zu konzentrieren, statt sich dem mühsamen Geschäft des Interessenabgleichs und der Erarbeitung einer alle Bereiche abdeckenden politi­schen Agenda zu unterziehen. Plebiszitäre Entscheidungsverfahren erhöhen die Durchsetzungschance hochar­tikulierter nicht-repräsentativer Minderheiten gegenüber den in ihren Interessen und ihrem Zeitbudget andere Prioritäten setzenden Normalbürgern ("schweigen­de Mehrheit") und können damit zu einer Beeinträchtigung der Repräsentativität des politischen Systems führen. Nur hinreichend hohe Quoren für Einleitung und Zustandekommen von Volksentscheiden wirken dem entgegen.

*Plebiszite auf Bundesebene beeinträchtigen den Föderalismus*.
Der Bundesstaat lebt von der Dualität zwischen Bundes- und Landesebene. Das Volk aber hat keine zweite Kammer. Eine Mitwirkung der Länder an einer Volksgesetzgebung auf Bundesebene ähnlich wie im Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat ist ebenso wenig denkbar wie ein Vermitt­lungsverfahren über das Ergebnis eines Volksentscheids.
Damit wäre der im Bundesstaat des Grundgesetzes realisierten konkreten Gestalt des Föderalismus der institutionelle Boden entzogen. Auch der Versuch, der föderalen Idee in anderer Form, z.B. über das Erfordernis doppelter Mehrheiten (entsprechend dem Volksmehr und dem Ständemehr in der Schweiz) gerecht zu werden, ändert nichts daran, dass insoweit die institutionali­sierte Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung als eigenständige Ge­bietskörperschaften beendet würde. Es ist etwas anderes, ob Länder als Staaten unter Mobilisierung des Sachverstandes ihrer jeweiligen Exekutiven an der Ge­setzgebung des Bundes mitwirken oder ob die Landesvölker lediglich als Zähl­einheit in einem bundesweiten Plebiszit füngieren. Aus bundessstaatlicher Sicht hätte die Einführung eines Verfahrens der Volksge­setzgebung auf Bundesebene einen massiven Unitarisierungsschub zur Folge.

*Direkte Demokratie bedeutet nicht mehr individuelle Freiheit*.
Sie ist eine besondere Form der Staatswillensbildung, nicht der Rückverlagerung von Verantwortung an die Bürger. Ob staatliche Normierungen den Einzelnen aufgrund eines Parlamentsgesetzes oder als Resultat eines Verfahrens der sog. "Volksgesetzgebung" treffen, bleibt sich für ihn oder sie gleich. Aus der Sicht des Einzelnen ist das von allen Aktivbürgern im Plebiszit gegebene Gesetz genauso einschränkend, wie wenn es von deren Repräsentanten beschlossen wurde. Die richtige Antwort aus der Sicht der Bürgergesellschaft ist darum nicht mehr Partizipation an staatlicher Herrschaft, sondern weniger staatliche Herrschaft und mehr Eigenverantwortung der Bürger. Wer die Gestaltungsfähigkeit und Initiative der Bürger aktivieren will, muss den schlanken Staat durchsetzen, statt Überreg­lementierung plebiszitär zu legitimieren.

Der klassische Liberalismus fordert deshalb, den Bereich der Kollektiventscheidungen, das heißt die Politik, möglichst klein zu halten. Je mehr durch Kollektive entschieden wird, desto weniger Entscheidungsspielraum verbleibt dem Individuum. Wo immer möglich, sollen Individualentscheidungen an die Stelle der Kollektiventscheidungen treten.

Das Problem von Kollektiventscheidungen, sofern sie nicht einstimmig sind, liegt darin, dass bei ihnen die überstimmte Minderheit zu etwas gezwungen wird, das ihren Interessen widerspricht. Diese Form der Entscheidungsfindung produziert Gewinner und Verlierer, eine siegreiche Mehrheit und eine besiegte Minderheit. Deshalb sind Kollektiventscheidungen ein moralisch fragwürdiges Herrschaftsinstrument.

"Je mehr die Domäne der Kollektiventscheidungen wächst, desto mehr schrumpft die Domäne der Individualentscheidungen und damit die Freiheit." Gerard Radnitzky

Der Demokrat sieht in der Souveränität des Volkes das höchste Rechtsgut. Damit wird einem Kollektiv die uneingeschränkte Herrschaftsgewalt zugestanden. Im Gegensatz dazu ist für den klassischen Liberalismus die Souveränität des Individuums das oberste Ziel. Der demokratische Kollektivismus steht in Widerspruch zum freiheitlichen Individualismus. Für einen fremdbestimmten Einzelnen spielt es keine Rolle, ob der willkürliche Zwang, dem er unterworfen wird, von einem einzelnen Despoten, einigen hundert Parlamentsabgeordneten oder der Mehrheit einer Volksabstimmung ausgeht. Das Ergebnis, nämlich der Verlust der Freiheit, bleibt in jedem Fall dasselbe.

"Wenn ich die Hand der Macht auf meinem Haupte lasten fühle, kümmert es mich persönlich wenig, zu wissen, wer mich unterdrückt; und ich beuge mich nicht deswegen lieber unter das Joch, weil eine Million Arme es mir darbieten." Alexis de Tocqueville

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert