Portrait von Klaus Riegert
Klaus Riegert
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Klaus Riegert zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Reiner D. •

Frage an Klaus Riegert von Reiner D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Riegert,

zunächst einmal vielen Dank für die Ausführungen zum Verkauf der griechischen Inseln um den Staatshaushalt d. Griechen zu sanieren. Manches erscheint jetzt klarer und verständlicher.

Heute habe ich eine Frage zum Renteneintrittsalter, dass aktuell von der SPD diskutiert wird.
Der Beschluss, das Eintrittsalter für die Rente auf 67 J. anzuheben, ist unumgänglich. Gibt es auch andere Ansätze oder Berechnungen, das Renteneintrittsalter an die Lebensarbeitszeit zu koppeln? Wenn z.B. ein Arbeitnehmer eine lückenlose Arbeitszeit von z.B. ca. 45 Jahren ausfweisen kann, sollte er den Anspruch doch eigentlich erreicht haben auch wenn derjenige noch nicht das Alter von 65 bzw. 67 Jahre erreicht haben sollte. Wäre das nicht auch ein attraktiver Gedanke um das Eintrittsalter flexibel zu gestalten? Wäre das nicht fair, denen gegenüber, die sich schon früh für einen Ausbildungsberuf entschieden haben? Es sind doch meist die "körperlich anstrengenden Berufsgruppen", die davon betroffen wären. Natürlich unter dem Aspekt, geringere Renten zu erhalten.
Und wie steht Deutschland im Vergleich zu den europäischen Nachbarn bei diesem Thema da?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Ausführungen.

Mit freundlichem Gruß
R. Dukat

Portrait von Klaus Riegert
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dukat,

da Herr Riegert urlaubsbedingt nicht erreichbar ist, werden Sie sich mit der Antwort etwas gedulden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Dorenburg
Mitarbeiter

Portrait von Klaus Riegert
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dukat,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie ist kurz nach Antritt eines längeren Urlaubs bei mir eingegangen, deshalb erst heute meine Antwort.

Als Konsequenz aus dem demografischen Wandel haben wir 2007 mit dem Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz) beschlossen, die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre anzuheben. Damit sich die Menschen auf die Anhebung der Altersgrenze rechtzeitig einstellen können, haben wir eine Anhebung in kleinen Schritten von 2012 bis 2029 vorgesehen: Ab dem Jahr 2012 (Geburtsjahrgang 1947) zunächst um einen Monat pro Jahrgang bis auf das vollendete 66. Lebensjahr und ab dem Jahr 2024 (Geburtsjahrgang 1959) um zwei Monate pro Jahrgang bis auf das vollendete 67. Lebensjahr. Noch weiter geht die EU-Kommission. Sie meint: Ohne höhere Erwerbsbeteiligung lässt sich das heute geltende Verhältnis zwischen arbeitender und pensionierter Bevölkerung bis 2060 nur dann halten, wenn die Menschen tatsächlich bis zum Alter von 70 Jahren (bisher im EU-Schnitt: 61 Jahre) arbeiten.

Eine hohe Lebenserwartung bedeute aber keineswegs automatisch auch eine längere physische und psychische Arbeitsfähigkeit. Die Altersgrenzen in der Rentenversicherung sind deshalb flexibel ausgestaltet. Die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren ermöglicht - mit entsprechenden Abschlägen - weiterhin einen vorgezogenen Rentenbeginn ab 63 Jahren. Schwerbehinderte Menschen können bei Erfüllung der Voraussetzungen in Zukunft ab 62 Jahre in eine Altersrente gehen. Mit Beginn der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 wird zudem für besonders langjährig Versicherte eine neue Altersrente eingeführt. Anspruch auf einen abschlagsfreien Renteneintritt nach Vollendung des 65. Lebensjahres haben Versicherte, die mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes erreichen. Durch diese Regelung werden Versicherte mit außerordentlich langjähriger - nicht selten belastender - Tätigkeit besonders berücksichtigt. Eine Koppelung des Renteneintritts an die Lebensarbeitszeit, wie Sie es in Ihrer Frage ansprechen, kann ich mir als weitere Flexibilisierung durchaus vorstellen. Die Anhebung der Altersgrenze muss Hand in Hand gehen mit besonderen Anstrengungen für mehr Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer. Denn eines ist klar: Solange Menschen über 50 Jahre wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, bedeutet eine Anhebung der Altersgrenze nichts anderes als eine Rentenkürzung. Deshalb müssen sowohl Anreize zur Frühverrentung beseitigt als auch Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser ergriffen werden. Die Bundesregierung unterstützt dies bereits aktiv mit verschiedenen Aktivitäten, wie z. B. der „Perspektive 50plus“ oder INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit) und wird weiter an der Fortentwicklung der Rahmenbedingungen von alters- und alternsgerechten Arbeitsplätzen arbeiten.

Die Anhebung der Regelaltersgrenze ist ein Signal an Gesellschaft und Wirtschaft, sich der veränderten Potentiale älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewusst zu werden und entsprechend zu handeln. Verhaltensänderungen insbesondere in den Betrieben sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels notwendig. Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wurde neben der Neuregelung der Altersgrenzen zugleich eine neue Berichtspflicht für die Bundesregierung festgeschrieben. Gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI hat die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften vom Jahr 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Riegert