Klaus Mohr
SPD
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Frage von Tanja V. •

Frage an Klaus Mohr von Tanja V. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Mohr,

Sie haben im Landtag für die Zielvorgabe zur Einstellung des Studiengangs Rechtswissenschaften und damit für die Schließung der Juristischen Fakultät der Universität Rostock gestimmt.

Die Universität hat dem Land ein solides Finanzierungskonzept vorgelegt. Gleichzeitig wurde in der Begründung zur Zielvorgabe mit grob falschen Zahlen gearbeitet. So wurde z.B. eine Arbeitslosenquote bei Juristen von 21,6% zugrunde gelegt. Dass Sie diese Zahl für zutreffend angenommen haben, fällt mir schwer zu glauben.
Gleichzeitig wird die Schließung der Juristischen Fakultät die Abwanderung gut ausgebildeter junger Frauen weiter vorantreiben und damit eines der Hauptprobleme unseres Landes verschärfen.

Können Sie vor diesem Hintergrund Ihre Entscheidung gegen die Juristische Fakultät begründen?

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Voigt

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Voigt,

meine Zustimmung zu den Zielvereinbarungen der Landesregierung mit fünf Hochschulen des Landes und den Zielvorgaben für die Universität Rostock kann und will ich Ihnen begründen. Nur im Kontext der Regelungen für alle sechs Hochschulen ist die von Ihnen angeschnittene Schließung des volljuristischen Studiums an der Universität Rostock erklärbar. Als Landtagsabgeordneter bin ich politisch den Interessen des ganzen Landes verpflichtet. Ihr Blick richtet sich – für Sie durchaus verständlich – auf die Situation der Juristischen Fakultät an Ihrer Universität. Das ist für landespolitische Entscheidungen zuwenig.
Drei Jahre haben Landesregierung und Hochschulen im intensiven Austausch um die Neustrukturierung der Hochschullandschaft gerungen. Ihr gemeinsames Ziel bestand darin, alle sechs Standorte zu erhalten und die Bedingungen für die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Kompromisse waren notwendig und für mich aus Landessicht begründbar und ausgewogen. Deshalb habe ich für die Zielvereinbarungen und Zielvorgaben im Landtag gestimmt.
Die Entscheidung wurde keineswegs allein mit der Arbeitslosenquote von Juristen begründet. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass unser Land nicht den Bedarf an Juristen hat, der jetzt mit jährlich mehreren hundert Absolventen erreicht werden kann. Er liegt weit weit darunter. Das heißt für mich nicht, dass an unseren Hochschulen allein nur für den Landesbedarf ausgebildet werden soll. Wir werden auch künftig mehr Geld für unsere Hochschulen zur Verfügung stellen als vergleichbare Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz – und dies, obwohl sich die bildungsrelevante Bevölkerung im engeren Sinne nach 2010 mehr als halbiert. Etwa 31.000 junge Menschen können dauerhaft bei uns studieren, aus Mecklenburg-Vorpommern kommen bis 2020 aber nicht mehr als 20.000 Studierende. Wir stellen also auch zukünftig weit über den eigenen Bedarf hinaus Studienmöglichkeiten zur Verfügung und übertreffen damit die Empfehlungen des Wissenschaftsrates.
Aber das Land hat für ein ausgewogenes Angebot in Lehre und Forschung zu sorgen. Ressourcen müssen sinnvoll und gezielt eingesetzt werden. Das ist das Land den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig und dies ist aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen unabdingbar geboten.
Entgegen der Situation der Juristen, weiß jeder, der die Verhältnisse an der Universität Rostock kennt, dass die Lehrerbildung Not leidet und völlig überlaufen ist. Hier müssen wir im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen zu Verbesserungen kommen. Das bestätigen auch die PISA-Ergebnisse. Mit dem Ausbau der Lehrerausbildung leisten wir übrigens auch einen besonderen Beitrag zur Förderung von jungen Frauen, denn sie sind es, die überproportional ein solches Studium aufnehmen.
Dies sind die Gründe dafür, warum sich die Landesregierung dazu entschlossen hat, den ursprünglichen Vorschlag der Rektoren Westermann und Wendel umzusetzen. Diese hatten am 22. Februar 2005 vorgeschlagen, dass Rostock den Staatsexamensstudiengang in Jura aufgibt und dafür als zentraler Standort der Lehrerbildung ausgebaut wird. Jura wird es aber in Rostock weiterhin in Verbindung mit anderen Wissenschaften geben. Umgekehrt verzichtet Greifswald weitestgehend auf die Lehrerausbildung und behält dafür aber Jura. Das entspricht der Prämisse, im Land die Pluralität der Fächer zu erhalten, aber auf Mehrfachangebote zu verzichten. Die Juristischen Fakultäten beider Universitäten mit je 14 Lehrstühlen sind gleichwertig, in der Lehrerbildung hat Rostock Vorteile.
Eine solche Strukturplanung ist nicht allein für Mecklenburg-Vorpommern notwendig. Der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Prof. Strohschneider, weist bundesweit auf die Notwendigkeit von Profilierung durch Ausbau und Stabilisierung von Fächern hin und auf die Trennung von wissenschaftlichen Arbeitsfeldern. Ein schmerzlicher, aber unumgänglicher Weg.
Dafür bietet das Land Vertragssicherheit und Planbarkeit für fünf Jahre. Das Land macht sichere Zusagen zum Hochschulbau, zur Finanzausstattung, zu Personalstellen und für wissenschaftliche Großprojekte. Das Geld für den Stellenabbau bleibt jeder Hochschule erhalten und es ist eine jährliche Steigerung in der Finanzausstattung von 1,5 Prozent zugesagt. In inhaltlichen Fragen und in Fragen der Ausstattung ist das Bildungsministerium der Universität Rostock sehr weit entgegen gekommen.
Welches andere Bundesland kann eine derartige Planungssicherheit über einen solchen Zeitraum bieten?
Ich bin aber nicht der Meinung, dass die Schließung der Juristischen Fakultät die Abwanderung gut ausgebildeter junger Frauen vorantreiben wird. Auch hier blicke ich über die Situation an Ihrer Fakultät hinaus. Wir verbessern insgesamt die Studienbedingungen für die Studierenden im Land. Den Ausbau der Lehrerbildung und die Auswirkung auf junge Frauen habe ich schon erwähnt.
Mir liegt es aber auch sehr am Herzen, keine junge Frau, auch keine angehende Juristin aus dem Land zu vertreiben. Die Alternative zur Beendigung bzw. zur Aufnahme des juristischen Studiums liegt in Greifswald. Für mich als Landespolitiker wird es wichtig sein, dass dieses Studium dort so attraktiv angeboten wird, dass junge Frauen bei uns im Land bleiben bzw. hierher kommen. Die Voraussetzungen haben wir mit unserer Landtagsentscheidung getroffen.
In der kommenden Legislatur planen wir im Rahmen einer Neuregelung der Studentenwerksfinanzierung durch das Land gezielte Unterstützungsmaßnahmen für studierende Mütter und Väter, die der Vereinbarkeit von Studium und Kindern dienen und zugleich das Bildungsland Mecklenburg-Vorpommern attraktiver machen. Wir werden versuchen, gleichwertige Regelungen auch in der Berufsausbildung zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mohr, MdL