Daher stehen wir auch mit den Krankenkassen im Gespräch, die für Post- und Long-COVID geschaffenen Versorgungsstrukturen weiter zu erhalten und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu optimieren
Nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes, in welcher die Ansprüche auf (kostenfreie) Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 geregelt sind, gibt es ganz grundsätzlich verschiedene Anbieter von Testungen.
SARS-CoV-2 zirkuliert weiterhin in erheblichem Maße in der Bevölkerung.
Die Bayerische Staatsregierung steht dem Vorhaben einer Cannabis-Legalisierung ablehnend gegenüber und setzt umso mehr auf eine wissenschaftlich fundierte Aufklärung über die Risiken
die Modalitäten für den Verkauf von Feuerwerkskörpern sind im Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) geregelt.
Ein „Booster-Zertifikat“, das für sich genommen den Status „geboostert“ ausweist, existiert nicht und kann auch nicht ausgestellt werden..