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Klaus-Heiner Lehne
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Frage von Thomas S. •

Frage an Klaus-Heiner Lehne von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lehne!

Herr Lotkus weist in seiner Frage vom 10.05.2012 darauf, dass Sie neben Ihrer Arbeit als Abgeordneter des Europaparlamentes noch einer Tätigkeit als Rechtsanwalt nachgehen, welche Ihnen laut einer Info von Abgeordnetenwatch einen Betrag von 120 000 Euro im Jahr einbringt.

http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/05/10/interessenkonflikt-durch-nebentatigkeit-vorsitzender-des-eu-rechtsausschusses-verdient-mindestens-120-000-euro-in-groskanzlei/

Er fragt m.E.sehr berechtigt, wie Sie diese beiden Tätigkeiten vereinbaren können?

http://www.abgeordnetenwatch.de/klaus_heiner_lehne-901-22733--f340113.html#q340113

Sie weichen in ihrer Antwort auf dieser Frage m.E. aus. Sie weisen zwar auf Ihre persönliche "Erklärung der finanziellen Interessen" ...

http://www.europarl.europa.eu/ep-dif/2224_07-03-2012.pdf

...bleiben uns aber die Antwort schuldig, wie Sie die beiden genannten m:E.
sehr hoch bezahlten Tätigkeiten organisatorisch und zeitlich zusammenbringen.

Deshalb frage ich konkret:

Frage 1:

a) Wie viele Stunden arbeiten Sie im Schnitt pro Monat als Rechtsanwalt?

b) Wie viele Stunden arbeiten Sie im Schnitt pro Monat als Abgeordneter des Europaparlamentes?

Frage 2:

a) Wie hoch würden Sie Ihren Stundenlohn als Rechtsanwalt ansetzten?

b) Wie hoch Ihren Stundenlohn als Abgeordneter des Europaparlamentes?

Sie schreiben in oben benannter Antwort, Zitat Herr Klaus-Heiner Lehne:

"Abgeordnete müssen auch während ihres Mandats die Möglichkeit haben, ihren Zivilberuf auszuüben. Die dort gesammelten Erfahrungen kommen letztlich gerade auch der politischen Tätigkeit zugute. So wie ein Landwirt im Agrarausschuss und ein Künstler im Kulturausschuss muss auch ein Anwalt im Rechtsausschuss diese Möglichkeit haben."

Frage 3:

Glauben Sie wirklich, dass ein ordentlich arbeitender Landwirt noch Zeit für den Beruf als Abgeordneter hat?

Frage 4:

Wenn ja, könnten Sie uns ein Beispiel dafür nennen?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Tätigkeit eines Abgeordneten sowie eines Partners einer Rechtsanwaltskanzlei lassen sich nicht nach Arbeitszeitstunden oder Stundenlöhnen differenzieren. Arbeit wird dann gemacht, wenn sie anfällt, natürlich auch abends und am Wochenende. Unter folgendem link können Sie den Umfang meiner Aktivitäten im Europäischen Parlament einsehen: http://www.europarl.europa.eu/meps/de/2224/Klaus-Heiner_LEHNE.html . Das, was Sie dort lesen können, spricht für sich selbst.

Ihre Frage betreffend die Vereinbarkeit einer Tätigkeit als Landwirt mit der eines Abgeordneten bitte ich Sie, diese doch einfach einmal an einen der zahlreichen Kollegen des Europäischen Parlaments zu stellen, die selber als Landwirte noch tätig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Heiner Lehne